Muß ich zur Dreimonats-Meldung im AA aufkreuzen?
Muß ich zur Dreimonats-Meldung im AA aufkreuzen?
Vor nem knappen Vierteljahr mußte ich mich arbeitslos melden. Ich bin
50.
Mir wurde vom Anmeldung-Annehmer gesagt, ich müsse nun all das dem AA
melden, was ich auch einem Arbeitgeber melden müsse, also Abwesenheit,
Urlaub, Aufnahme einer Beschäftigung, Krankheit, etc.
Dann stellte ich in einem anderen Büro den Leistungsantrag. Der wurde
einfach so angenommen.
Etliche Tage darauf kam ein Termin beim Arbeitsberater. Der sagte, er
habe keine Stelle für mich, wenn was reinkäme, würden sie sich
melden.
Ansonstern solle ich nun jeden Monat regelmäßig die Liste meiner
Bewerbungen einschicken, das ginge auch per Fax. Wenn sie dann meinen
würden, daß es mit meinen Bewerbungen nicht so gut laufe, würde
man mich
einbestellen... Ich verließ den Arbeitsberater mit dem Zettel für
eine
8-wöchige Vollzeit-Trainingsmaßnahme Office,- die ich auch gemacht
habe.
Irgendwann kam dann der ALG-Bescheid, mit Anspruch 660 Tage.
Nirgendwo und niemand vom AA wies mich schriftlich oder mündlich darauf
hin, daß ich nun alle 3 Monate zur 3-Monatsmeldung aufzukreuzen habe.
Aber ich kriegte durch Zufall mit, daß andere Arbeitslose alle drei
Monate mit ihrer "Kundennummer" zum AA ins Anmeldebüro
müssen...
Was soll ich tun? Sicherheitshalber hingehen,- oder wollen die mich
aufgrund meines hohen Alters und der geringen Vermittlungschancen gar
nicht alle drei Monate in der Warteschlange vorm Anmeldebüro haben?
Danke,
Gruß
Heinz
Muß ich zur Dreimonats-Meldung im AA aufkreuzen?
Muß ich zur Dreimonats-Meldung im AA aufkreuzen?
Am 04.04.2004 schrieb Heinz D. Trost:
> Nirgendwo und niemand vom AA wies mich schriftlich oder mündlich
darauf
> hin, daß ich nun alle 3 Monate zur 3-Monatsmeldung aufzukreuzen
habe.
> Aber ich kriegte durch Zufall mit, daß andere Arbeitslose alle drei
> Monate mit ihrer "Kundennummer" zum AA ins Anmeldebüro
müssen...
>
> Was soll ich tun? Sicherheitshalber hingehen,- oder wollen die mich
> aufgrund meines hohen Alters und der geringen Vermittlungschancen gar
> nicht alle drei Monate in der Warteschlange vorm Anmeldebüro haben?
>
Ich würde sicherheitshalber hingehen, denn ausser ein paar Stunden Zeit
verlierst Du ja nix. Oder alternativ telefonisch vor Ablauf der 3 Monate
beim Sachbearbeiter erkundigen, was Sache ist. Nicht, dass Dir unsere
hochwohlgeschätzte Bundesagentur für Arbeit eine Sperrfrist oder
Leistungskürzung verordnet.
Gruss, Thomas
--
Wenn ich J.S. Bach wäre, würde ich folgenden Satz vertonen (Kantate):
" Ich bleibe oft lange auf, trinke viel und schäme mich für uns
alle"
Elterliche Hausbar vorgeknöpft, wieder Notarzt.
>>Eugen Egner "Aus dem Tagebuch eines Trinkers"<<
Muß ich zur Dreimonats-Meldung im AA aufkreuzen?
Thomas Sommer meinte
>3 Monate beim Sachbearbeiter erkundigen, was Sache ist. Nicht, dass
>Dir unsere hochwohlgeschätzte Bundesagentur für Arbeit eine
>Sperrfrist oder Leistungskürzung verordnet.
Wer sein Maul aufreißt und über andere Leute oder
Institutionen herzieht, sollte wenigstens die
grundlegensten Zusammenhänge kennen. Leistungskürzungen
gibt es grundsätzlich niemals in solchen Fällen, es
gibt dazu keine gesetzliche Grundlage. Also erst denken,
dann schreiben.
Muß ich zur Dreimonats-Meldung im AA aufkreuzen?
Thomas,
> Ich würde sicherheitshalber hingehen, denn ausser ein paar Stunden
Zeit
> verlierst Du ja nix.
danke, so hab ich es gemacht. Sicherheitshalber.
Gruß Heinz
Muß ich zur Dreimonats-Meldung im AA aufkreuzen?
Hi,
On 13 Apr 2004 16:18:41 GMT, Torben Hell wrote:
>
>Thomas Sommer meinte
>
>>3 Monate beim Sachbearbeiter erkundigen, was Sache ist. Nicht, dass
>>Dir unsere hochwohlgeschätzte Bundesagentur für Arbeit eine
>>Sperrfrist oder Leistungskürzung verordnet.
>
>Wer sein Maul aufreißt und über andere Leute oder
^^^^
Woher weiszt Du das der Poster mit Spracheingaben arbeitet?
>Institutionen herzieht, sollte wenigstens die
>grundlegensten Zusammenhänge kennen. Leistungskürzungen
>gibt es grundsätzlich niemals in solchen Fällen, es
>gibt dazu keine gesetzliche Grundlage. Also erst denken,
>dann schreiben.
Das ist eben nicht unbedingt korrekt. In den AAs scheint es
eine Anweisung zu geben um von den Beziehern Regelverstoesze
zu produzieren um dann Sperrzeiten verhaengen zu koennen.
Diese Informationen kommen uebrigens nicht von ueblen
Verleumdern sonder von frustierten MA des AA. Aber zurueck
zu diesem Fall:
Nach meinem Wissenstand wuerde nach Ablauf der Meldung das
AA den Bezieher anschreiben und ihn einladen mit dem Verweis
aufs SGB iii 309. Allerdings hat mich ein Sachbearbeiter bei
einem der letzten Treffen darauf hingewiesen das ich mich bis
spaetestens zum genannten Termin melden solle. Die Art wie
der Hinweis vorgetragen wurde Unterschied sich sehr von den
vorherigen Hinweisen. Da meine Version des SGB iii aus dem
Jahre 1997 ist wuerden mich Anederungen in SGB iii 309(3)
nicht sehr verwundern. Daher werde ich mir wohl bald mal
wieder eine Neue Version ziehen muessen.
MfG
Uwe Borchert
Muß ich zur Dreimonats-Meldung im AA aufkreuzen?
Uwe Borchert meinte
>Das ist eben nicht unbedingt korrekt.
Dann nochmal zitiert:
|Leistungs*kürzungen* gibt es grundsätzlich niemals in solchen
|Fällen, es gibt dazu keine gesetzliche Grundlage.
>In den AAs scheint es
>eine Anweisung zu geben um von den Beziehern Regelverstoesze
>zu produzieren um dann Sperrzeiten verhaengen zu koennen.
1. Eine Sperrzeit ist keine Leistungs*kürzung*.
Sie ist eine zeitlich begrenzte vollständige Leistungs-
einstellung, in keinem Fall eine Kürzung der Leistung.
Im Wiederholungsfall kann sie sogar zum vollständigen
Anspruchsverlust führen. Außerdem mindert eine Sperrzeit
die Anspruchsdauer.
2. Es ist kein Geheimnis sondern politischer Wille die
Leute aus dem Leistungsbezug zu kriegen, die keinen
Bock haben zu arbeiten. Und dafür gibt es eben Paragraphen
wie §48 SGB III. Auch §37 SGB III eignet sich hierzu ganz
gut, alternativ kommt auch eine Zuweisung in eine §37a
SGB III (PSA) in Betracht.
>Diese Informationen kommen uebrigens nicht von ueblen
>Verleumdern sonder von frustierten MA des AA.
Nein, es ist für jedermann im SGB III nachlesbar. Der
Gesetzgeber hat die BA dazu aufgefordert, die Leute in
Maßnahmen zur Eignungsfeststellung (kannst du auch
Maßnahmen zur Überprüfung der Arbeitsbereitschaft nennen)
zu stecken. Das ist kein Gemauschel sondern eine
Vorgabe eine entsprechende Menge an Personen in
Maßnahmen zu stecken, weil man von vornherein weiß dass
ein gewisser Anteil davon dazu keine Lust hat und man
sich dann das Alg/Alhi spart. Wie oben bereits beschrieben,
ist alternativ auch eine Zuweisung in eine PSA manchmal
ganz sinnvoll um den Zweck zu erreichen.
Die Art und Weise, wie Massen an Leuten ohne konkrete
Auswahl in diese TM gesteckt werden, paßt mir auch nicht.
Vom Grunde her ist es aber richtig, wie man am realen
Ergebnis sieht. Jemand dem es zuviel ist ein paar Tage
in eine TM zu gehen, den muss die Gemeinschaft nicht
durchfüttern und die Sozialversicherung spart sich jede
Menge Geld.
Muß ich zur Dreimonats-Meldung im AA aufkreuzen?
Am 13.04.2004 schrieb Torben Hell:
> Wer sein Maul aufreißt und über andere Leute oder
> Institutionen herzieht, sollte wenigstens die
> grundlegensten Zusammenhänge kennen. Leistungskürzungen
> gibt es grundsätzlich niemals in solchen Fällen, es
> gibt dazu keine gesetzliche Grundlage. Also erst denken,
> dann schreiben.
Ob Sperrzeit oder Leistungskürzung ist doch wurscht (hatte keine Lust zu
googlen). Der Originalposter wurde, nach seinen eigenen Angaben, nicht
über
seine etwaige Meldepflicht informiert! Deshalb habe ich ihm zugeraten sich
sicherheitshalber zu melden, um Nachteile zu vermeiden. Ich wüsste mal
gerne woher Du ein Herziehen meinerseits über andere Personen ableitest.
Und was die Bundesagentur für Arbeit angeht findest Du in jeder Zeitung
oder in jedem x-beliebigen Fernsehmagazin drastischere Formulierungen.
*maulaufreiss* ;-)
--
Wenn ich J.S. Bach wäre, würde ich folgenden Satz vertonen (Kantate):
" Ich bleibe oft lange auf, trinke viel und schäme mich für uns
alle"
Elterliche Hausbar vorgeknöpft, wieder Notarzt.
>>Eugen Egner "Aus dem Tagebuch eines Trinkers"<<
Muß ich zur Dreimonats-Meldung im AA aufkreuzen?
Thomas Sommer meinte
>Ob Sperrzeit oder Leistungskürzung ist doch wurscht (hatte keine Lust
>zu googlen). Der Originalposter wurde, nach seinen eigenen Angaben,
>nicht über seine etwaige Meldepflicht informiert!
Eine allgemeine 3-Monatsmeldepflicht gibt es seit dem
01.01.1999 nicht mehr. Nur wer zur Meldung nach §309
SGB III zu einem von der AA bestimmten Zeitpunkt zur
Meldung verpflichtet wird, muss dieser Folge leisten.
Wer also bei (z.B.) der Arbeitslosmeldung dazu aufgefordert
wird nach drei Monaten wieder zu erscheinen oder jemand
eine entsprechende Einladung bekommt, dann muss er
sich melden. Wer nicht aufgefordert wird, muss sich nicht
melden.
Also gibt es nichts, worüber ihn die AA angeblich nicht
informiert hat. Also wo ist dein Problem?
>Deshalb habe ich
>ihm zugeraten sich sicherheitshalber zu melden, um Nachteile zu
>vermeiden.
Das ist grundsätzlich kein schlechter Rat.
>über andere Personen ableitest. Und was die Bundesagentur für
Arbeit
>angeht findest Du in jeder Zeitung oder in jedem x-beliebigen
>Fernsehmagazin drastischere Formulierungen. *maulaufreiss* ;-)
Du hast Recht. Nur ist es in den Medien genauso wie hier -
die meisten die darüber schreiben haben keine Ahnung.
Und von Fernsehmagazinen auf die Realität zu schließen,
finde ich etwas abwegig. Dass was dort als Tatsache und
als Skandal hingestellt wird, ist zu 80 Prozent aufgeblasen,
nicht existent oder erfunden. Die restlichen 20 Prozent
sind allerdings z.T. wohl richtig ;-(