Anwesenheitsprämie
Anwesenheitsprämie
In unserer Bäckerei wurde bisher immer eine sogenannte
"Anwesenheitsprämie" gezahlt, wenn man den ganzen Monat
gearbeitet hat.
Bei Krank oder Urlaub gab es keine oder nur Anteilig. In den letzten
Jahren gab es schon Unstimmigkeiten im Betrieb wenn Neue anfingen, der
eine bekam sie der andere nicht. Auch Unterschiede in der Höhe der
Prämie gab es.
Aus dem letzten Lohnzettel im März geht hervor das mir diese Prämie
rückwirkend für Januar und Februar abgezogen wurde, obwohl ich weder
Urlaub hatte noch Krank war. Darf der Arbeitgeber diese Prämie, die er
vorher bereits gezahlt hat einfach so wieder einkassieren?
Auf dem Lohnzettel steht via Stempel immer folgender Zusatz:
"Über den tariflichen Stundenlohn hinaus, gewähren wir Ihnen
für diesen
Monat, ohne Begründung eines Rechtsanspruches, eine einmalige
freiwillige Prämie.(LA 2031)"
MfG
Paula
Anwesenheitsprämie
Anwesenheitsprämie
Paula von Steinwitz wrote in news:c54ad3$urq
$00$1@news.t-online.com:
> In unserer Bäckerei wurde bisher immer eine sogenannte
> "Anwesenheitsprämie" gezahlt, wenn man den ganzen Monat
gearbeitet hat.
> Bei Krank oder Urlaub gab es keine oder nur Anteilig. In den letzten
> Jahren gab es schon Unstimmigkeiten im Betrieb wenn Neue anfingen, der
> eine bekam sie der andere nicht. Auch Unterschiede in der Höhe der
> Prämie gab es.
> Aus dem letzten Lohnzettel im März geht hervor das mir diese
Prämie
> rückwirkend für Januar und Februar abgezogen wurde, obwohl ich
weder
> Urlaub hatte noch Krank war. Darf der Arbeitgeber diese Prämie, die
er
> vorher bereits gezahlt hat einfach so wieder einkassieren?
>
> Auf dem Lohnzettel steht via Stempel immer folgender Zusatz:
> "Über den tariflichen Stundenlohn hinaus, gewähren wir
Ihnen für diesen
> Monat, ohne Begründung eines Rechtsanspruches, eine einmalige
> freiwillige Prämie.(LA 2031)"
Da wird Dir letzendlich nur ein Anwalt weiter helfen können. Im
Allgemeinen
ist es aber so, dass Dein AG die Prämie nicht zurück verlangen (und
sicher
nicht einfach vom folgenden Lohn einbehalten) darf, wenn er sie bereits
ausbezahlt hat (und bei der Auszahlung nicht offensichtlich einen Fehler
begangen hat, als Dir z.B. nach 3 Jahren eine Prämie für
30jährige
Betriebszugehörigkeit ausbezahlt hat).
Normalerweise wird in Fällen wie Deinem eher darum gestritten, ob sich
durch die kontinuierliche Auszahlung einer solchen Prämie nicht irgendwann
ein Rechtsanspruch auf Weiterzahlung in der Zukunft ergibt -was der AG mit
dem Hinweis auf dem Lohnzettel offensichtlich ausschliessen will, aber auch
das könnte ja unwirksam sein.
*Allerdings* ist die eigentliche Zahlung dieser "Prämie" in
Deinem Fall so
unglaublich rechtswidrig, dass die Einschätzung, was ein Gericht dazu
sagen
würde, ziemlich schwer ist: Eine "Anwesenheitsprämie", die
bei Fehltagen
durch Krankheit gekürzt wird ist ja faktisch eine Beschränkung der
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Gruss
Florian