Hartz IV

Hartz IV

miggi01@web.de (Michaela M?ller) (2004-10-06 03:39:35)

Was passiert mir wenn ich seit einem Jahr arbeitslos bin ? (zu Beginn von Hartz IV)
Oder was passiert mir wenn ich zum Beginn von Hartz IV arbeitslos werde ?

Unterschiede zu vorher wären auch interessant.

Gruß

Michaela

Hartz IV

Arbaitslos (2004-10-07 09:28:43)


Hartz IV

Matthias Frank (2004-10-07 09:28:43)

Michaela M?ller schrieb:

> Was passiert mir wenn ich seit einem Jahr arbeitslos bin ? (zu Beginn von Hartz IV)

Wie lange du ALG 1 erhälst hängt davon ab wie lange du schon eingezahlt hast bzw. wie
alt du bist. Es stimmt nicht, dass jeder nur noch 12 Monate ALG1 bekommst.
Ansonste vielleicht etwas konkreter fragen oder erstmal die Infos unter
www.arbeitsagentur. de lesen.
MfG
Matthias

Hartz IV

Arnold Schiller (2004-10-07 21:23:57)

Matthias Frank:
> Michaela M?ller schrieb:
>
>> Was passiert mir wenn ich seit einem Jahr arbeitslos bin ? (zu Beginn
>> von Hartz IV)
>
> Wie lange du ALG 1 erhälst hängt davon ab wie lange du schon
> eingezahlt hast

Du bist nicht auf dem neuesten Stand.

> bzw. wie
> alt du bist.

über 45 bzw 58 sind die einzig existierenden Grenzen. Alle anderen
bekommen pauschal egal wielange sie eingezahlt haben zwölf Monate
Arbeitslosengeld, danach kommt ALG-II

> Es stimmt nicht, dass jeder nur noch 12 Monate ALG1 bekommst.

Jeder unter 45 Jahre.

> Ansonste vielleicht etwas konkreter fragen oder erstmal die Infos unter
> www.arbeitsagentur. de lesen.

Es gibt kein Arbeitslosengeld für Leute, die nicht die letzten drei Jahre
mindestens 360 Tage gearbeitet haben.(Anwartschaftszeit)

Es gibt zwölf Monate Arbeitslosengeld für Leute die mindestens 7 Jahre
beschäftigt waren und unter 45 Jahre sind.

Ab 45 gibt es bis zum 47. Lebensjahr 18 Monate Arbeitslosengeld von 48 bis
zum 52. Lebensjahr 22 Monate Arbeitslosengeld und und vom 52 bis 57.
Lebensjahr 26 Monate, wer älter ist erhält 32 Monate Arbeitslosengeld
vorausgesetzt ist jeweils, dass die Anwartschaftszeit erfüllt ist und die
letzten 7 Jahre eingezahlt wurde, ansonstens ist die Dauer des Bezuges
geringer.


Kurz: Jeder unter 45 Jahre fällt nach spätestens 12 Monaten unter Hartz
IV eventuell früher, wenn er Anwartschaftszeiten nicht erfüllt hat oder
die Dauer des Bezuges aufgrund kürzerer Einzahlung von unter 7 Jahren
keine 12 Monate beträgt.


Grüsse,
Arnold

 

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