IGM und Betriebsrat gegen EDAG
IGM und Betriebsrat gegen EDAG
Hallo liebe NG !
Diese Frage gab es hier wohl noch nie ! Unserem Betrieb
geht es zZ nicht sonderlich gut! Vor 2 oder 3 Jahren wurde
ein Betriebsrat gewählt. Dieser setzt sich jetzt mit der IGM
hin und eröffnet eine Homepage (http://www.ole-dag.de/)
Jeder kann seine Meinung ( öffentlich, da Internet ) schreiben.
( im Gästebuch )
Meine Fragen nun :
Ist das juristisch nicht anfechtbar ?
Kann man die IGM nicht belangen wegen firmenfeindlicher Schriften?
Hätte man nicht den Firmenaccount als Login nutzen können?
Für Antworten wäre ich dankbar !
Gruß
B.Schn.
IGM und Betriebsrat gegen EDAG
IGM und Betriebsrat gegen EDAG
"Björn Schneider" schrieb im Newsbeitrag
news:d61sjo$hqe$04$1@news.t-online.com...
> Hallo liebe NG !
>
> Diese Frage gab es hier wohl noch nie ! Unserem Betrieb
> geht es zZ nicht sonderlich gut!
Wie vielen anderen leider auch ....
Vor 2 oder 3 Jahren wurde ein Betriebsrat gewählt.
So ist leider das Gesetz ....
Dieser setzt sich jetzt mit der IGM
> hin und eröffnet eine Homepage (http://www.ole-dag.de/)
Auch das ist - leider - noch nicht zu beanstanden.
> Jeder kann seine Meinung ( öffentlich, da Internet ) schreiben.
Das nennt man Meinungsfreiheit. Sie hat jedoch auch ihre Grenzen, z. B.
Schmähkritik, Verleumdung usf.
> Ist das juristisch nicht anfechtbar ?
Hier kann man nur dann arbeitsrechtlich einschreiten, wenn der
Betriebsfrieden und / oder die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt
werden. In der Regel besteht ein Unterlassungsanspruch.
> Kann man die IGM nicht belangen wegen firmenfeindlicher Schriften?
Ja, wenn sie firmenfeindlich sind und die Rechte der Betroffenen
rechtswidrig verletzt werden. Geschäftsschädigendes Verhalten
muß sich
niemand gefallen lassen.
> Hätte man nicht den Firmenaccount als Login nutzen können?
Das hätte man - aber entscheidend ist, man mußte es nicht.
Außerdem gibt es
einen Unterschied zwischen Internet und Intranet.
Liebe Grüße
Rüdiger Bäcker
IGM und Betriebsrat gegen EDAG
"Björn Schneider" :
> Diese Frage gab es hier wohl noch nie ! Unserem Betrieb
> geht es zZ nicht sonderlich gut! Vor 2 oder 3 Jahren wurde
> ein Betriebsrat gewählt. Dieser setzt sich jetzt mit der IGM
> hin und eröffnet eine Homepage (http://www.ole-dag.de/)
> Jeder kann seine Meinung ( öffentlich, da Internet ) schreiben.
> ( im Gästebuch )
> Meine Fragen nun :
> Ist das juristisch nicht anfechtbar ?
Wie sollte es? In Deutschland hat jeder das Recht auf freie
Meinungsäußerung. Ich finde es schon schlimm genug, daß Fragen
der
Arbeitsbedingungen nicht per Gesetz vom Betriebsgeheimnis
ausgenommen werden.
> Kann man die IGM nicht belangen wegen firmenfeindlicher
> Schriften?
Euch gehts wohl immer noch zu gut.
> Hätte man nicht den Firmenaccount als Login nutzen können?
Selbst wenn man das akzeptiert hätte, hat man mit einer solchen
Kooperation wohl nicht gerechnet, denn die wäre ja erforderlich
gewesen.
Wenn Ihr allerdings das Licht der Öffentlichkeit scheut, solltet
Ihr Euch lieber mal fragen, warum das so ist.
CU
--
Lars P. Wolschner lars.wolschner@nexgo.de
Bernardstraße 11b lars.wolschner@gmx.de
D-63067 Offenbach am Main
Fon & Fax: +49 69 80068670 Mobil: +49 163 8122462 (eplus)
IGM und Betriebsrat gegen EDAG
On Fri, 13 May 2005 12:34:05 +0200, "Rüdiger Bäcker"
wrote:
>Geschäftsschädigendes Verhalten muß sich
>niemand gefallen lassen.
Doch. Siehe Uschi Glas. Negative Testberichte sind selbstverständlich
geschäftsschädigendend und sie muss damit leben.
IGM und Betriebsrat gegen EDAG
> Doch. Siehe Uschi Glas. Negative Testberichte sind selbstverständlich
> geschäftsschädigendend und sie muss damit leben.
Wir wollen hier ernsthaft diskutieren, bitte. :))
IGM und Betriebsrat gegen EDAG
On Sat, 14 May 2005 00:45:32 +0200, "Rüdiger Bäcker"
wrote:
>> Doch. Siehe Uschi Glas. Negative Testberichte sind
selbstverständlich
>> geschäftsschädigendend und sie muss damit leben.
>
>Wir wollen hier ernsthaft diskutieren, bitte. :))
Das ist ernsthaft gemeint. Geschäftsschädigendes Verhalten muß
sich man
sich sehr wohl gefallen lassen, wenn gewisse Regeln eingehalten werden.
Die Aussage "Bei Mercedes ist alles Schrott!" wäre vermutlich
rechtswidrig, die Aussage "Mercedes hatte in der letzten Zeit enorme
Probleme mit der Qualität und musste viele Rückrufe
verkünden" ist
zulässig, aber beide Aussagen sind geschäftsschädigend.
Tilman