Kindergeld zwischen Wehrdienst und Zivildienst (wg. Verweigerung)
Kindergeld zwischen Wehrdienst und Zivildienst (wg. Verweigerung)
Habe noch mal eine Frage zum Kindergeld (anderer Fall als der vorher
geschilderte): Wie sieht es eigentlich aus, wenn man, nachdem man den
Wehrdienst verweigert hat (nachdem man ihn schon angetreten hatte),
auf seinen Zivildienstplatz warten muss (4 Monate). Eigentlich müsste
die Zeit doch genauso gelten wie zwischen Ausbildung und Zivildienst,
oder?
Grüße
Brigitte
Kindergeld zwischen Wehrdienst und Zivildienst (wg. Verweigerung)
Kindergeld zwischen Wehrdienst und Zivildienst (wg. Verweigerung)
Brigitte schrieb in de.soc.arbeit:
> Habe noch mal eine Frage zum Kindergeld (anderer Fall als der vorher
> geschilderte): Wie sieht es eigentlich aus, wenn man, nachdem man den
> Wehrdienst verweigert hat (nachdem man ihn schon angetreten hatte),
> auf seinen Zivildienstplatz warten muss (4 Monate). Eigentlich müsste
> die Zeit doch genauso gelten wie zwischen Ausbildung und Zivildienst,
> oder?
Ist dir etwas unklar am § 32 Absatz 4 Nr. 2b EStG?
Dort steht doch:
|[...]sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten
befindet, die
|zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem
|Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder
|Zivildienstes [...]
BTW: Die Frage hätte ganz gut in den alten Thread gepaßt.
Viele Grüße
Flo
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