Online Umfrage: Vermögensteuersatz

Online Umfrage: Vermögensteuersatz

Robert (2006-11-01 14:57:43)

Hallo,

hier gehts zur Umfrage - welchen Vermögensteuersatz halten Sie für richtig?

http://soc-net.united-systems.org/umfrage-vst

Hintergrundinformationen:

1997 wurde in Deutschland die Vermögenssteuer (1%; mit Freigrenze) abgeschafft. Das Bundesverfassungsgericht stellte eine Ungleichbesteuerung (zu geringe Besteuerung) von Immobilien im Vergleich zu anderen Vermögensarten fest. Die damalige Bundesregierung nahm dies als Anlass, um die Vermögensteuer komplett abzuschaffen (anders als z.B. in Ländern wie USA oder Großbritannien, wo Immobilien zu taxierten Marktwerten in die "Property Tax" eingehen)
Größenordnungen:

In Deutschland stehen je nach Wertungsverfahren und Aufdeckungsgrad 10 Billion EUR (=10.000 Mrd. EUR) bis 20 Billionen EUR an Gesamtvermögen zur Besteuerung zur Verfügung - wenn also keine Freigrenzen und Ausnahmen zugestanden würden. Eine ausnahmslose Vermögensteuer von 1% Punkt würde also Steuereinnahmen von etwa 100..200 Mrd. EUR bedeuten.


Zum Vergleich Deutschland 2005:

Gesamtsteueraufkommen : 450 Mrd. EUR
davon: MwSt.: 140 Mrd. EUR
Einkommensteuer: 170 Mrd. EUR

Bruttoinlandsprodukt: 2240 Mrd. EUR
Konsumausgaben: 1740 Mrd. EUR
Exportüberschuss: 116 Mrd. EUR

Substanz und Fluß:

Immobilienanlagevermögen (ggf. unterbewertet):
~7 Billionen EUR
Gesamtgeldmenge (Bilanzsumme Banken, Bausparkassen, Versicherungen - ohne Interbankenkredite):
5,2 Billionen EUR

Weiteres:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6gensteuer


Grüße
Robert

Online Umfrage: Vermögensteuersatz

Arbaitslos (2006-11-02 10:57:59)


Online Umfrage: Vermögensteuersatz

Karsten (2006-11-02 10:57:59)

Robert schrieb:

> Hallo,
>
> hier gehts zur Umfrage - welchen Vermögensteuersatz halten Sie für richtig?
>
> http://soc-net.united-systems.org/umfrage-vst
>
> Hintergrundinformationen:
>
> 1997 wurde in Deutschland die Vermögenssteuer (1%; mit Freigrenze) abgeschafft. Das Bundesverfassungsgericht stellte eine Ungleichbesteuerung (zu geringe Besteuerung) von Immobilien im Vergleich zu anderen Vermögensarten fest. Die damalige Bundesregierung nahm dies als Anlass, um die Vermögensteuer komplett abzuschaffen (anders als z.B. in Ländern wie USA oder Großbritannien, wo Immobilien zu taxierten Marktwerten in die "Property Tax" eingehen)
> Größenordnungen:
>
> In Deutschland stehen je nach Wertungsverfahren und Aufdeckungsgrad 10 Billion EUR (=10.000 Mrd. EUR) bis 20 Billionen EUR an Gesamtvermögen zur Besteuerung zur Verfügung - wenn also keine Freigrenzen und Ausnahmen zugestanden würden. Eine ausnahmslose Vermögensteuer von 1% Punkt würde also Steuereinnahmen von etwa 100..200 Mrd. EUR bedeuten.
>
> Zum Vergleich Deutschland 2005:
>
> Gesamtsteueraufkommen : 450 Mrd. EUR
> davon: MwSt.: 140 Mrd. EUR
> Einkommensteuer: 170 Mrd. EUR
>
> Bruttoinlandsprodukt: 2240 Mrd. EUR
> Konsumausgaben: 1740 Mrd. EUR
> Exportüberschuss: 116 Mrd. EUR
>
> Substanz und Fluß:
>
> Immobilienanlagevermögen (ggf. unterbewertet):
> ~7 Billionen EUR
> Gesamtgeldmenge (Bilanzsumme Banken, Bausparkassen, Versicherungen - ohne Interbankenkredite):
> 5,2 Billionen EUR
>
> Weiteres:
> http://de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6gensteuer
>
> Grüße
> Robert

Hallo,

Bei der Vermögenssteuer sollten mehere Gesichtspunkte berücksichtigt werden:

1. Grundgesetz: Eigentum verpflichtet

2. Ein Großteil des Vermögens ist durch staatliche Subvention entstanden, z.B. aus GA-Mitteln, Auf diese Weise hätte der Staat die Möglichkeit etwas von der von ihm finanzierten Substanz zurückzubekommen.

3. Betriebswirtschatlich könnte das Investitionsentscheidungen beeinflussen, also Verlagerung vom Faktor Kapital zum Faktor Arbeit, wenn dieses durch geeignete Finanzierungen der SV-Systeme begleitet wird.

4. Kleine Vermögen sollten durch entsprechende Freibeträge geschont werden, z.B. das ein eigenes Haus und entsprechende Rücklagen zur Altersversorgung nicht engegriffen werden. Vorschlag. Freibeträge zwischen 500.000 EUR bis 1.000.000 EUR, sonst wird der "Mittelstand" langsam enteignet.

5. Verhinderung von Doppelbesteuerung bei juristischen Personen. Hier sollte eine Entscheidung getroffen werden, welches Steuersubjekt der Besteuerung unterliegt, entweder ist es die juristische Person oder der Anteilseigner oder eine ausgewogene Mischung, wie zur Zeit bei der Körperschaftssteuer und Kapitalertragssteuer mit dem Halbeinkünfteverfahren.

Das wären meine Kommentare und jetzt geht es ab zur Umfrage

Karsten