Hallo Florian.
Florian Scheck wrote:
> Das sehe ich anders... wenn er nicht so wichtig ist,
> warum bist du dann in Widerspruch gegangen? Und wenn
> du ihn uns nicht mitteilst, wie soll man dann beurteilen
> können ob er begründet ist oder nicht?
Stimmt, wäre schöner, wenn man wüsste worum es geht.
Jetzt kommt aber das Problem:
>
>>Der Widerspruch wurde abgelehnt, weil nach Auffassung des
>>Arbeitsamtes der Widerspruch keine Grundlage hatte
>
Das ist halt erst mal der Standard des "Amts zur Abwerwehr von
Ansprüchen".
Einfach mal in den Raum stellen, es gäbe keine Grundlage.
>>auch schon eine Farce ist) Aber hätte uns das AA nicht informieren
>>müssen, dass aus dem o.g. Grund (Wartezeit) auf jeden Fall
Anspruch
>>auf Kindergeld besteht.
>
>
> Nein wieso ;-) Woher soll denn die Familienkasse wissen
> welcher ihrer paar Milliöchen Kunden nun mal hier oder da
> die eine oder andere Voraussetzung erfüllen könnte, wenn der
> Anspruchsberechtigte keinen Antrag stellt?
Ich find das eigentlich gar nicht so witzig.
Klar kann man beim AA nicht wissen wer wann wie und warum welche
Vorraussetzungen hat, aber man könnte trotzdem grundsätzlich
informieren, welche Ansprüche bestehen.
Klar, man kann auch immer schön auf die Informationspflicht der
Antragssteller verweisen.
Nur wozu braucht man dann eigentlich die Leute im AA...
>
> Wenn dies deine Frage und gleichzeitig dein Widerspruchs-
> grund war, dann solltest du dir das mit der Klage mangels
> Erfolgsaussichten nochmal überlegen.
>
Warum sollen da keine Erfolgsaussichten bestehen ?
Wozu überhaupt erst die Ablehnung, auf die dann auch noch ein
Widerspruch kam, in dem (gehe ich jedenfalls mal von aus) die Gründe
dargelegt wurden, wenn sowieso Anspruch besteht.
> Kindergeld wird auf Antrag gewährt. Bei Vorliegen eines
> Anspruches IMHO auch nachträglich für bis zu 4 (?) Jahre.
>
Sorry, ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, das man erst mal
immer nur versucht Ansprüche abzuwehren.
Irgendwie macht das einfach keinen Sinn, und belastet Gerichte
unnötigerweise.
Gruß Lutz
Lutz Schenk schrieb in de.soc.arbeit:
> Klar kann man beim AA nicht wissen wer wann wie und warum welche
> Vorraussetzungen hat, aber man könnte trotzdem grundsätzlich
> informieren, welche Ansprüche bestehen.
Wenn man fragt dann wird man auch informiert. Wenn man
aber gleich gar nicht zur Familienkasse geht oder sein
Problem dort gar nicht schildert (sie schafft es ja nicht
einmal hier das zu tun..) wie soll man sie dann informieren?
Außerdem gibt es zahlreiche Infos, Kindergeld-Merkblätter
etc. im Internet (www.arbeitsamt.de) dazu.
> Sorry, ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, das man erst mal
> immer nur versucht Ansprüche abzuwehren.
Das ist auch nicht der Fall. BTW, wo ist der Anspruch?
Da Brigitte ja ähnliche Beiträge in anderen Gruppen gepostet
hat, die teilweise etwas aufschlussreicher sind, kommt man
schon dahinter dass - so wie die Sache geschildert wird -
wohl kein Anspruch besteht.
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