Pauschale Abgeltung von Mehrarbeit

Pauschale Abgeltung von Mehrarbeit

friedbert.widmann@gmx.de (2006-11-16 23:48:15)

Hallo Leute,

eine kleine Frage zur gesetzlichen Auslegung der "pauschalen Abgeltung
von Mehrarbeit".

In verschiedenen Foren habe ich gefunden, dass Klauseln, nach denen die
Mehrarbeit pauschal mit dem regul

Pauschale Abgeltung von Mehrarbeit

Arbaitslos (2006-11-17 13:38:13)


Pauschale Abgeltung von Mehrarbeit

Matthias Frank (2006-11-17 13:38:13)

friedbert.widmann@gmx.de wrote:
> Hallo Leute,
> Gilt auch da, dass damit der
> Umfang an Mehrarbeit nur bis zu einem akzeptablen Rahmen abgedeckt ist,
> oder wird bei der Vertragsgestaltung unbegrenzt viel Mehrarbeit von der
> Pauschale abgedeckt?

Unbgrenzt geht bei Arbeitnehmer ja sowieso nicht, weil es sind
gesetzlich im Durchschnitt max. 48h pro Woche erlaubt.
Dazu kommt, dass das GEhalt umgerechnet nicht sittenwidrig
niedrig sein darf.
Das sind also 2 gesetzliche Begrenzungen unabhängig
ob die Regelungen im Arbeitsvertrag überhaupt wirksam sind,
die den AN schützen.
MFG
Matthias

Pauschale Abgeltung von Mehrarbeit

friedbert.widmann@gmx.de (2006-11-19 02:38:12)

Matthias Frank schrieb:

> Unbgrenzt geht bei Arbeitnehmer ja sowieso nicht, weil es sind
> gesetzlich im Durchschnitt max. 48h pro Woche erlaubt.
> Dazu kommt, dass das GEhalt umgerechnet nicht sittenwidrig
> niedrig sein darf.
> Das sind also 2 gesetzliche Begrenzungen unabh

Pauschale Abgeltung von Mehrarbeit

Matthias Frank (2006-11-19 22:29:49)

friedbert.widmann@gmx.de wrote:


> Zur zweiten Begrenzung: gibt es Anhaltspunkte, ab wann das Gehalt als
> "sittenwidrig" einzustufen ist?
>
Ca 30% unter dem üblichen Lohn.
MfG
Matthias

Pauschale Abgeltung von Mehrarbeit

Matthias Frank (2006-11-20 15:07:13)

Enrico Dörre wrote:

> Matthias Frank schrieb:
>
>> friedbert.widmann@gmx.de wrote:
>>
>>> Zur zweiten Begrenzung: gibt es Anhaltspunkte, ab wann das Gehalt als
>>> "sittenwidrig" einzustufen ist?
>>
>> Ca 30% unter dem üblichen Lohn.
>
>
> Vom Gesamtlohn oder vom Zuschlag? Wenn der OP 5h/Woche macht dann wären
> das 30%, wenn man den Gesamtlohn nimmt und er jetzt einen üblichen Lohn
> hat dann wäre sittenwidrig erst bei ca. 15h/Woche. Das ist ja schon ein
> kleiner Unterschied.....
>
Du teilst den erhaltenen Lohn durch alle gearbeiteten Stunden und dann
schaust du dir den Stundenlohn an.
MfG
Matthias

 

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