Bundessozialgericht hält ALG2 Belange für GG konform
Bundessozialgericht hält ALG2 Belange für GG konform
Hallo Leuts,
das Bundessozialgericht hält die Bemessungsgrundlage ALG2
und die Einteilung in Bedarfgemeinschaften für
Verfassungskonform.
www.netzeitung.de
Nun ja, die Kritik an der Bemessung der 345 ist riesig,
knapp 1.x fürs Frühstück, 0 Euro für Bildung spricht
Bände.
ein Artikel weiter heisst es:
"Scheidung ist kein Grund für höheres ALG2".
Urteilt wiederum das Bundessozialgericht.
Ein getrennt lebender Vater kann seine entfernt lebende Tochter,
nicht besuchen. ALG2 reicht dafür nicht aus. Daher kein
Zusatzgeld.
Vor kurzem hatten wir ja, Unterschichten, Bildung, Familien,
alles Problembereiche. Da die Arbeitslosen mit 345
abgespeist werden, mit der Begründung "das reiche".
Sollte es dann doch eigentlich wundern, wenn es nicht reicht.
Das scheint dem Bundessozialgericht nicht in den Sinn zu kommen.
Nun der Vater kann seine Tochter qasi nicht mehr besuchen.
Hmmm, frage ich mich, wer sitzt im Bundessozialgericht da
eigentlich? Ahnung haben die nimmer, schlau sind sie dort auch
nicht.
Vermutlich von allein erziehenden Eltern ohne den
anderen Elternteil gross geworden...
Das GG sagt deutlich aus DE ist ein Sozialstaat.
Zumindest gut, das das Bundessoziagerichtgar keine rechtskräftige
Aussagen zum Grundgesetz machen kann.
Übrigens:
Im Videotext liest sich, Müntepfeife begrüßt das Urteil.
- SuperCement lässt (be)grüßen-
Schaun wir mal, 1 Jahr Geschwätz ist rum, geschafft, nur
nixsagenden Murks. Das einzige was sie geschafft haben, ist
das Jahr "gemeinsam" herum zu kriegen.
Bye, Volker
Bundessozialgericht hält ALG2 Belange für GG konform
Bundessozialgericht hält ALG2 Belange für GG konform
Volker Hauke
> das Bundessozialgericht hält die Bemessungsgrundlage ALG2
> und die Einteilung in Bedarfgemeinschaften für
> Verfassungskonform.
> www.netzeitung.de
> Nun ja, die Kritik an der Bemessung der 345 ist riesig,
> knapp 1.x fürs Frühstück, 0 Euro für Bildung spricht
Bände.
> ein Artikel weiter heisst es:
> "Scheidung ist kein Grund für höheres ALG2".
> Urteilt wiederum das Bundessozialgericht.
> Ein getrennt lebender Vater kann seine entfernt lebende Tochter,
> nicht besuchen. ALG2 reicht dafür nicht aus. Daher kein
> Zusatzgeld.
Wärend meiner Ausbildung hatte ich auch recht wenig Geld.
Fahrten waren auch nicht drinn. Deswegen hat der Mensch
aber zwei gesunde Daumen. Werden heute aber wohl kaum
noch eingesetzt. Warum auch. Sollen doch lieber andere
die Bahn zahlen.
> Vor kurzem hatten wir ja, Unterschichten, Bildung, Familien,
> alles Problembereiche. Da die Arbeitslosen mit 345
> abgespeist werden, mit der Begründung "das reiche".
> Sollte es dann doch eigentlich wundern, wenn es nicht reicht.
> Das scheint dem Bundessozialgericht nicht in den Sinn zu kommen.
> Nun der Vater kann seine Tochter qasi nicht mehr besuchen.
Wieviele km waren es denn? Die Bundesautobahnen sind
heute deutlich besser ausgebaut als dies noch zu meiner
Zeit war. Ein großes Zeitproblem sollte er auch nicht haben.
> Hmmm, frage ich mich, wer sitzt im Bundessozialgericht da
> eigentlich? Ahnung haben die nimmer, schlau sind sie dort auch
> nicht.
> Vermutlich von allein erziehenden Eltern ohne den
> anderen Elternteil gross geworden...
> Das GG sagt deutlich aus DE ist ein Sozialstaat.
> Zumindest gut, das das Bundessoziagerichtgar keine rechtskräftige
> Aussagen zum Grundgesetz machen kann.
Ist es sozial, das ein Familienvater für diesen Vater durch
Steuern sein Bedürfniss befriedigen soll?
> Übrigens:
> Im Videotext liest sich, Müntepfeife begrüßt das Urteil.
> - SuperCement lässt (be)grüßen-
> Schaun wir mal, 1 Jahr Geschwätz ist rum, geschafft, nur
> nixsagenden Murks. Das einzige was sie geschafft haben, ist
> das Jahr "gemeinsam" herum zu kriegen.
--
klinger
icq 464420977
Bundessozialgericht hält ALG2 Belange für GG konform
Klinger Engelbert wrote:
> Volker Hauke
>
>> das Bundessozialgericht hält die Bemessungsgrundlage ALG2
>> und die Einteilung in Bedarfgemeinschaften für
>> Verfassungskonform.
>> www.netzeitung.de
>
>> Nun ja, die Kritik an der Bemessung der 345 ist riesig,
>> knapp 1.x fürs Frühstück, 0 Euro für Bildung
spricht Bände.
>
>> ein Artikel weiter heisst es:
>> "Scheidung ist kein Grund für höheres ALG2".
>> Urteilt wiederum das Bundessozialgericht.
>
>> Ein getrennt lebender Vater kann seine entfernt lebende Tochter,
>> nicht besuchen. ALG2 reicht dafür nicht aus. Daher kein
>> Zusatzgeld.
>
> Wärend meiner Ausbildung hatte ich auch recht wenig Geld.
> Fahrten waren auch nicht drinn. Deswegen hat der Mensch
> aber zwei gesunde Daumen. Werden heute aber wohl kaum
Ach ja, nimmst du Anhalter/-innen mit? Wie hoch ist das Risiko das du an
jemanden gerätst der dich als Opfer benutzt? Wie hoch ist die
Wahrscheinlichkeit das der Anhalter/-in als Opfer genutzt wird? Das
konnte man vielleicht noch in den 70er/80er Jahren machen, spätestens
heutzutage ist das ein NoNo! Und Mitfahrzentralen kosten auch Geld.
> noch eingesetzt. Warum auch. Sollen doch lieber andere
> die Bahn zahlen.
Das musst du mir jetzt aber mal erklären wie du per Anhalter kostenlos
mit der Bahn fährst, springst du kurz hinterm Bahnhof auf oder wie? lol
>> Vor kurzem hatten wir ja, Unterschichten, Bildung, Familien,
>> alles Problembereiche. Da die Arbeitslosen mit 345
>> abgespeist werden, mit der Begründung "das reiche".
>
>> Sollte es dann doch eigentlich wundern, wenn es nicht reicht.
>> Das scheint dem Bundessozialgericht nicht in den Sinn zu kommen.
>
>> Nun der Vater kann seine Tochter qasi nicht mehr besuchen.
>
> Wieviele km waren es denn? Die Bundesautobahnen sind
> heute deutlich besser ausgebaut als dies noch zu meiner
> Zeit war. Ein großes Zeitproblem sollte er auch nicht haben.
Wie ist das jetzt gemeint? Soll er zu Fuss über die AB oder was?
>> Hmmm, frage ich mich, wer sitzt im Bundessozialgericht da
>> eigentlich? Ahnung haben die nimmer, schlau sind sie dort auch
>> nicht.
>> Vermutlich von allein erziehenden Eltern ohne den
>> anderen Elternteil gross geworden...
>
>> Das GG sagt deutlich aus DE ist ein Sozialstaat.
>> Zumindest gut, das das Bundessoziagerichtgar keine rechtskräftige
>> Aussagen zum Grundgesetz machen kann.
>
> Ist es sozial, das ein Familienvater für diesen Vater durch
> Steuern sein Bedürfniss befriedigen soll?
Kannst du den Satz erläutern?
Komm mal von deinem Sockel runter und beschäftige dich mit dem realen
Leben.
mfg
Ernst-August
Bundessozialgericht hält ALG2 Belange für GG konform
On Mon, 27 Nov 2006 17:34:16 +0100, Klinger Engelbert <klinger
engelbert@gmx.de> wrote:
>
>> Ein getrennt lebender Vater kann seine entfernt lebende Tochter,
>> nicht besuchen. ALG2 reicht dafür nicht aus. Daher kein
>> Zusatzgeld.
>
> Wärend meiner Ausbildung hatte ich auch recht wenig Geld.
> Fahrten waren auch nicht drinn. Deswegen hat der Mensch
> aber zwei gesunde Daumen. Werden heute aber wohl kaum
> noch eingesetzt. Warum auch. Sollen doch lieber andere
> die Bahn zahlen.
Hin und wieder trampe ich mal kurzstrecke, so aus Spass.
Is nix mit mitgenommen werden. Das mag bei jungen Leuten
anders sein. Ja und? Dann verdient die Bahn auch was.
Du weisst das viele Reiche immer weniger dazu tun
um die Gesellschaft zu stützen.
>> Vor kurzem hatten wir ja, Unterschichten, Bildung, Familien,
>> alles Problembereiche. Da die Arbeitslosen mit 345
>> abgespeist werden, mit der Begründung "das reiche".
>
>> Sollte es dann doch eigentlich wundern, wenn es nicht reicht.
>> Das scheint dem Bundessozialgericht nicht in den Sinn zu kommen.
>
>> Nun der Vater kann seine Tochter qasi nicht mehr besuchen.
>
> Wieviele km waren es denn? Die Bundesautobahnen sind
> heute deutlich besser ausgebaut als dies noch zu meiner
> Zeit war. Ein großes Zeitproblem sollte er auch nicht haben.
Fahrgeld, schlicht daran haperts.
>> Hmmm, frage ich mich, wer sitzt im Bundessozialgericht da
>> eigentlich? Ahnung haben die nimmer, schlau sind sie dort auch
>> nicht.
>> Vermutlich von allein erziehenden Eltern ohne den
>> anderen Elternteil gross geworden...
>
>> Das GG sagt deutlich aus DE ist ein Sozialstaat.
>> Zumindest gut, das das Bundessoziagerichtgar keine rechtskräftige
>> Aussagen zum Grundgesetz machen kann.
>
> Ist es sozial, das ein Familienvater für diesen Vater durch
> Steuern sein Bedürfniss befriedigen soll?
Weisst du, es ist doch ganz einfach, sowas ist nicht sozial,
ganz ALG2 ist nicht sozial. Wenn das also nicht sozial ist
warum brauchen wir es dann noch? Soziales dagegen brauchen wir,
damit die Gesellschaft gerecht funktioniert. Mit Laumann und
Bundesunsozialgerichte solcherlei Neoschwachfug gehts jedenfalls
nicht.
Bye, Volker
--
Meine Webseite heisst nun: www.wohlverdientes.de
diese ist gekuendigt: www.ifk-pinguin.de
.......
http://usenet-abc.de | www.wasg-duesseldorf.de
Bundessozialgericht hält ALG2 Belange für GG konform
Klinger Engelbert wrote:
>> Vor kurzem hatten wir ja, Unterschichten, Bildung, Familien,
>> alles Problembereiche. Da die Arbeitslosen mit 345
>> abgespeist werden, mit der Begründung "das reiche".
>
>> Sollte es dann doch eigentlich wundern, wenn es nicht reicht.
>> Das scheint dem Bundessozialgericht nicht in den Sinn zu kommen.
>
>> Nun der Vater kann seine Tochter qasi nicht mehr besuchen.
>
> Wieviele km waren es denn? Die Bundesautobahnen sind
> heute deutlich besser ausgebaut als dies noch zu meiner
> Zeit war. Ein großes Zeitproblem sollte er auch nicht haben.
Aber ein GELDProblem. Oder meinst du, den Sprit gibts geschenkt?
Volker
--
Im übrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss
Bundessozialgericht hält ALG2 Belange für GG konform
e-a-jungblut@t-online.de
> Klinger Engelbert
>> Volker Hauke
>>> das Bundessozialgericht hält die Bemessungsgrundlage ALG2
>>> und die Einteilung in Bedarfgemeinschaften für
>>> Verfassungskonform.
>>> www.netzeitung.de
>>> Nun ja, die Kritik an der Bemessung der 345 ist riesig,
>>> knapp 1.x fürs Frühstück, 0 Euro für Bildung
spricht Bände.
>>> ein Artikel weiter heisst es:
>>> "Scheidung ist kein Grund für höheres ALG2".
>>> Urteilt wiederum das Bundessozialgericht.
>>> Ein getrennt lebender Vater kann seine entfernt lebende Tochter,
>>> nicht besuchen. ALG2 reicht dafür nicht aus. Daher kein
>>> Zusatzgeld.
>> Wärend meiner Ausbildung hatte ich auch recht wenig Geld.
>> Fahrten waren auch nicht drinn. Deswegen hat der Mensch
>> aber zwei gesunde Daumen. Werden heute aber wohl kaum
> Ach ja, nimmst du Anhalter/-innen mit? Wie hoch ist das Risiko das du
> an jemanden gerätst der dich als Opfer benutzt? Wie hoch ist die
> Wahrscheinlichkeit das der Anhalter/-in als Opfer genutzt wird? Das
> konnte man vielleicht noch in den 70er/80er Jahren machen, spätestens
> heutzutage ist das ein NoNo! Und Mitfahrzentralen kosten auch Geld.
Es sind fast keine Anhalter mehr unterwegs. Selbst im Sommer fahren/
fliegen die Auzubis/Studenten lieber als per Anhalter unterwegs zu sein.
Aber wenn ich einen sehe, ich Platz im Auto habe und die Richtung
stimmt, nehme ich schon jemand mit.
Deine Angst ist übertrieben. Ähnliche "Gefahren" wurden mir
umgekehrt
auch vorgehalten, als ich aktiv per Anhalter unterwegs war.
>> noch eingesetzt. Warum auch. Sollen doch lieber andere
>> die Bahn zahlen.
> Das musst du mir jetzt aber mal erklären wie du per Anhalter
kostenlos
> mit der Bahn fährst, springst du kurz hinterm Bahnhof auf oder wie?
> lol
Nein. Ich meinte das das Gejammere, dass der Vater jetzt
nicht mehr seine Tochter sehen kann, letztendlich darin endet
dass von einigen gefordert wird, der Vater soll doch bitte
mehr Geld bekommen um mit dem Zug fahren zu können
>>> Vor kurzem hatten wir ja, Unterschichten, Bildung, Familien,
>>> alles Problembereiche. Da die Arbeitslosen mit 345
>>> abgespeist werden, mit der Begründung "das reiche".
>>> Sollte es dann doch eigentlich wundern, wenn es nicht reicht.
>>> Das scheint dem Bundessozialgericht nicht in den Sinn zu kommen.
>>> Nun der Vater kann seine Tochter qasi nicht mehr besuchen.
>> Wieviele km waren es denn? Die Bundesautobahnen sind
>> heute deutlich besser ausgebaut als dies noch zu meiner
>> Zeit war. Ein großes Zeitproblem sollte er auch nicht haben.
> Wie ist das jetzt gemeint? Soll er zu Fuss über die AB oder was?
Nein. Heute ist das Autobahnnetz besser ausgebaut als vor
30 Jahren. Das erleichtert ein paar Dinge um von A nach B zu
kommen.
>>> Hmmm, frage ich mich, wer sitzt im Bundessozialgericht da
>>> eigentlich? Ahnung haben die nimmer, schlau sind sie dort auch
>>> nicht.
>>> Vermutlich von allein erziehenden Eltern ohne den
>>> anderen Elternteil gross geworden...
>>> Das GG sagt deutlich aus DE ist ein Sozialstaat.
>>> Zumindest gut, das das Bundessoziagerichtgar keine
rechtskräftige
>>> Aussagen zum Grundgesetz machen kann.
>> Ist es sozial, das ein Familienvater für diesen Vater durch
>> Steuern sein Bedürfniss befriedigen soll?
> Kannst du den Satz erläutern?
Es gibt nicht so viele Möglichkeiten. Entweder der Vater kann
mit dem ALGII die Fahrt nicht bezahlen und sieht seine Tochter
nicht mehr oder zumindest seltener oder er bekommt mehr
Geld dafür. Dieses Geld wächst nicht auf Bäumen sondern
muss von jemanden bezahlt werden. Unter anderem auch von
Familienvätern die dann die Bedürfnisse dieses Vaters
befriedigen sollen. Nur warum?
> Komm mal von deinem Sockel runter und beschäftige dich mit dem realen
> Leben.
Ich bin im realen Leben. Ich würde auch eine Lösung für das
Problem finden wenn ich es denn hätte und nicht rumjammern.
--
klinger
icq 464420977
Bundessozialgericht hält ALG2 Belange für GG konform
Volker Hauke
> Klinger Engelbert
>>> Ein getrennt lebender Vater kann seine entfernt lebende Tochter,
>>> nicht besuchen. ALG2 reicht dafür nicht aus. Daher kein
>>> Zusatzgeld.
>> Wärend meiner Ausbildung hatte ich auch recht wenig Geld.
>> Fahrten waren auch nicht drinn. Deswegen hat der Mensch
>> aber zwei gesunde Daumen. Werden heute aber wohl kaum
>> noch eingesetzt. Warum auch. Sollen doch lieber andere
>> die Bahn zahlen.
> Hin und wieder trampe ich mal kurzstrecke, so aus Spass.
> Is nix mit mitgenommen werden. Das mag bei jungen Leuten
> anders sein. Ja und? Dann verdient die Bahn auch was.
> Du weisst das viele Reiche immer weniger dazu tun
> um die Gesellschaft zu stützen.
Seit ich Auto habe trampe ich so gut wie gar nicht mehr. Nur
vor kurzem mal, als die Batterie leer war. Ging aber recht
Problemlos. Zumindest schneller als mit der Bahn.
Klar verdient die Bahn auch was. Nur wer bezahlt sie letztendlich?
Mit dem selben Argument könnte ich sagen, komm wir bauen
wieder ein paar Panzer.
>>> Vor kurzem hatten wir ja, Unterschichten, Bildung, Familien,
>>> alles Problembereiche. Da die Arbeitslosen mit 345
>>> abgespeist werden, mit der Begründung "das reiche".
>>> Sollte es dann doch eigentlich wundern, wenn es nicht reicht.
>>> Das scheint dem Bundessozialgericht nicht in den Sinn zu kommen.
>>> Nun der Vater kann seine Tochter qasi nicht mehr besuchen.
>> Wieviele km waren es denn? Die Bundesautobahnen sind
>> heute deutlich besser ausgebaut als dies noch zu meiner
>> Zeit war. Ein großes Zeitproblem sollte er auch nicht haben.
> Fahrgeld, schlicht daran haperts.
Fahrgeld bezahlt wer? Du darfst diesem Vater ruhig das
Fahrgeld bezahlen, nur erwarte nicht, dass jeder deinem
Beispiel folgen mag.
>>> Hmmm, frage ich mich, wer sitzt im Bundessozialgericht da
>>> eigentlich? Ahnung haben die nimmer, schlau sind sie dort auch
>>> nicht.
>>> Vermutlich von allein erziehenden Eltern ohne den
>>> anderen Elternteil gross geworden...
>>> Das GG sagt deutlich aus DE ist ein Sozialstaat.
>>> Zumindest gut, das das Bundessoziagerichtgar keine
rechtskräftige
>>> Aussagen zum Grundgesetz machen kann.
>> Ist es sozial, das ein Familienvater für diesen Vater durch
>> Steuern sein Bedürfniss befriedigen soll?
> Weisst du, es ist doch ganz einfach, sowas ist nicht sozial,
> ganz ALG2 ist nicht sozial. Wenn das also nicht sozial ist
> warum brauchen wir es dann noch? Soziales dagegen brauchen wir,
> damit die Gesellschaft gerecht funktioniert. Mit Laumann und
> Bundesunsozialgerichte solcherlei Neoschwachfug gehts jedenfalls
> nicht.
Was wäre den sozial? 1800 Euro jeden Monat?
--
klinger
icq 464420977
Bundessozialgericht hält ALG2 Belange für GG konform
Volker Neurath
> Klinger Engelbert
>>> Vor kurzem hatten wir ja, Unterschichten, Bildung, Familien,
>>> alles Problembereiche. Da die Arbeitslosen mit 345
>>> abgespeist werden, mit der Begründung "das reiche".
>>> Sollte es dann doch eigentlich wundern, wenn es nicht reicht.
>>> Das scheint dem Bundessozialgericht nicht in den Sinn zu kommen.
>>> Nun der Vater kann seine Tochter qasi nicht mehr besuchen.
>> Wieviele km waren es denn? Die Bundesautobahnen sind
>> heute deutlich besser ausgebaut als dies noch zu meiner
>> Zeit war. Ein großes Zeitproblem sollte er auch nicht haben.
> Aber ein GELDProblem. Oder meinst du, den Sprit gibts geschenkt?
Was für ein Geldproblem beim Trampen? Da wirst du umsonst
mitgenommen. Ein nackter Daumen oder ein Pappdeckel mit
Ziel ist ausreichend
--
klinger
icq 464420977