Hallo NewsGroup...
Im Auftrag einer Bekannten soll ich in Erfahrung bringen, ob tariflich
vereinbarte Kündigungsfristen auch vom Arbeitnehmer einzuhalten sind. Die
Frage hat folgenden Hintergrund:
Meine Bekannte ist z.Z. bei Firma A beschäftigt, könnte aber sofort
bei
Firma B eine besser bezahlte, sicherere Arbeit aufnehmen. Laut Tarifvertrag
besteht eine 3 mon. Kündigungsfrist.
Kann sie sofort aus dem Arbeitverhältnis ausscheiden?
Danke für euere Antwort(en)...
Stefan Madl wrote:
> Hallo NewsGroup...
> Im Auftrag einer Bekannten soll ich in Erfahrung bringen, ob tariflich
> vereinbarte Kündigungsfristen auch vom Arbeitnehmer einzuhalten sind.
Das kommt darauf an was genau im Tarifvertrag dazu geregelt ist und
ob der Tarifvertrag überhaupt anzuwenden ist auf das
Arbeitsverhältnis.
Steht im Arbeitsvertrag, dass der TV gilt?
MfG
Matthias
Matthias Frank wrote:
[..]
> Steht im Arbeitsvertrag, dass der TV gilt?
[..]
Hallo..
Wie gesagt, ich bin nur der Übermittler; da muss ich nochmal genauer
nachfragen...
Stefan Madl schrieb:
> Hallo NewsGroup...
> Im Auftrag einer Bekannten soll ich in Erfahrung bringen, ob tariflich
> vereinbarte Kündigungsfristen auch vom Arbeitnehmer einzuhalten sind.
Die
> Frage hat folgenden Hintergrund:
> Meine Bekannte ist z.Z. bei Firma A beschäftigt, könnte aber
sofort bei
> Firma B eine besser bezahlte, sicherere Arbeit aufnehmen. Laut
Tarifvertrag
> besteht eine 3 mon. Kündigungsfrist.
> Kann sie sofort aus dem Arbeitverhältnis ausscheiden?
>
> Danke für euere Antwort(en)...
Sofort geht, so weit ich das beurteilen kann, gar nicht selbst im BGB ist
dafür
eine Frist von 4 Wochen wenn ich mich nicht irre vorgesehen, die auch von den
Arbeitnehmern eingehalten werden muss. Diese Frist gilt für den
Arbeitnehmer
auch dann, wenn die Kündigungsfrist des AG sich aufgrund der
Betriebszugehörigkeit des AN verlängert. Hier bestehen also
unterschiedliche
Zeiten.
In den Tarifverträgen ist es überwiegend so geregelt, dass die
Kündigungsfristen für beide Seiten gleich sind, das heißt, sie
muss aller
Wahrscheinlichkeit nach diese Frist einhalten.
Selbstverständlich hat sie auch die Möglichkeit, mit dem AG über
einen
Auflösungsvertrag zu verhandeln.
Ich hoffe ein klein wenig geholfen zu haben
Karsten