Kündigungsfrist einhalten?

Kündigungsfrist einhalten?

Stefan Madl (2006-12-18 10:06:17)

Hallo NewsGroup...
Im Auftrag einer Bekannten soll ich in Erfahrung bringen, ob tariflich
vereinbarte Kündigungsfristen auch vom Arbeitnehmer einzuhalten sind. Die
Frage hat folgenden Hintergrund:
Meine Bekannte ist z.Z. bei Firma A beschäftigt, könnte aber sofort bei
Firma B eine besser bezahlte, sicherere Arbeit aufnehmen. Laut Tarifvertrag
besteht eine 3 mon. Kündigungsfrist.
Kann sie sofort aus dem Arbeitverhältnis ausscheiden?

Danke für euere Antwort(en)...

Kündigungsfrist einhalten?

Arbaitslos (2006-12-18 10:19:39)


Kündigungsfrist einhalten?

Matthias Frank (2006-12-18 10:19:39)

Stefan Madl wrote:
> Hallo NewsGroup...
> Im Auftrag einer Bekannten soll ich in Erfahrung bringen, ob tariflich
> vereinbarte Kündigungsfristen auch vom Arbeitnehmer einzuhalten sind.

Das kommt darauf an was genau im Tarifvertrag dazu geregelt ist und
ob der Tarifvertrag überhaupt anzuwenden ist auf das Arbeitsverhältnis.
Steht im Arbeitsvertrag, dass der TV gilt?
MfG
Matthias

Kündigungsfrist einhalten?

Hans Ulrich (2006-12-18 11:08:22)

Matthias Frank wrote:

[..]
> Steht im Arbeitsvertrag, dass der TV gilt?
[..]

Hallo..
Wie gesagt, ich bin nur der Übermittler; da muss ich nochmal genauer
nachfragen...

Kündigungsfrist einhalten?

Karsten (2006-12-18 13:44:33)

Stefan Madl schrieb:

> Hallo NewsGroup...
> Im Auftrag einer Bekannten soll ich in Erfahrung bringen, ob tariflich
> vereinbarte Kündigungsfristen auch vom Arbeitnehmer einzuhalten sind. Die
> Frage hat folgenden Hintergrund:
> Meine Bekannte ist z.Z. bei Firma A beschäftigt, könnte aber sofort bei
> Firma B eine besser bezahlte, sicherere Arbeit aufnehmen. Laut Tarifvertrag
> besteht eine 3 mon. Kündigungsfrist.
> Kann sie sofort aus dem Arbeitverhältnis ausscheiden?
>
> Danke für euere Antwort(en)...

Sofort geht, so weit ich das beurteilen kann, gar nicht selbst im BGB ist dafür
eine Frist von 4 Wochen wenn ich mich nicht irre vorgesehen, die auch von den
Arbeitnehmern eingehalten werden muss. Diese Frist gilt für den Arbeitnehmer
auch dann, wenn die Kündigungsfrist des AG sich aufgrund der
Betriebszugehörigkeit des AN verlängert. Hier bestehen also unterschiedliche
Zeiten.

In den Tarifverträgen ist es überwiegend so geregelt, dass die
Kündigungsfristen für beide Seiten gleich sind, das heißt, sie muss aller
Wahrscheinlichkeit nach diese Frist einhalten.

Selbstverständlich hat sie auch die Möglichkeit, mit dem AG über einen
Auflösungsvertrag zu verhandeln.

Ich hoffe ein klein wenig geholfen zu haben

Karsten