Arbeitslosengeld II: Steuerrueckerstattung bei Hartz IV( Oeffentliche Petition)

Arbeitslosengeld II: Steuerrueckerstattung bei Hartz IV( Oeffentliche Petition)

Volker Hauke (2006-12-24 06:57:48)

Hallo Leuts,

das findet bei mir Unterstützung.


Eingereicht durch: Susanne von Boehlen am Dienstag, 17.
Oktober 2006

Hallo an alle,

habe einen Petitionsantrag gestellt,der nun zur Mitzeichnung
auf der Liste der Oeffentlichen Petitionen steht.


Mit der Petition wird gefordert, dass die
Steuerrueckerstattung bei Hartz IV
+nicht als Einkommen sondern als Vermoegen beruecksichtigt
wird.

Mit der Petition wird gefordert, dass die
Steuerrueckerstattung bei Hartz IV
+nicht als Einkommen sondern als Vermoegen beroecksichtigt
wird.

Begruendung:
Wenn man arbeiten geht, muss man ja Lohnsteuer usw. zahlen.
Wenn man dann Hartz
+IV-Empfaenger ist, und man am Anfang des Jahres eine
Steuererklaerung macht
+und dieses Geld dann auf das Konto ueberwiesen wird, wird
das als Einkommen
+angerechnet. Und dieses ist nicht rechtens. Es gibt hierzu
auch ein
+Gerichtsurteil:

Sozialgericht Leipzig Az: S9 405/05 ER vom 16.08.05: keine
Anrechnung der
+Steuerrueckzahlung auf das ALG II

Hier koennt Ihr direkt mitzeichnen:

http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view petition.asp?PetitionID30





Bye, Volker
--
Meine Webseite heisst nun: www.wohlverdientes.de
diese ist gekuendigt: www.ifk-pinguin.de
.......
http://usenet-abc.de | www.wasg-duesseldorf.de

Arbeitslosengeld II: Steuerrueckerstattung bei Hartz IV( Oeffentliche Petition)

Arbaitslos (2006-12-25 15:27:15)


Arbeitslosengeld II: Steuerrueckerstattung bei Hartz IV( Oeffentliche Petition)

<e-a-jungblut@t-online.de> (2006-12-25 15:27:15)

"Enrico Dörre" schrieb im Newsbeitrag
news:458eb84e$0$18838$9b4e6d93@newsspool4.arcor-online.net...
> Volker Hauke schrieb:
> > das findet bei mir Unterstützung.
> >
> >
> > Eingereicht durch: Susanne von Boehlen am Dienstag, 17.
> > Oktober 2006
> >
> > Hallo an alle,
> >
> > habe einen Petitionsantrag gestellt,der nun zur Mitzeichnung
> > auf der Liste der Oeffentlichen Petitionen steht.
> >
> > Mit der Petition wird gefordert, dass die
> > Steuerrueckerstattung bei Hartz IV
> > +nicht als Einkommen sondern als Vermoegen beroecksichtigt
> > wird.
> >
> > Begruendung:
> > Wenn man arbeiten geht, muss man ja Lohnsteuer usw. zahlen.
> > Wenn man dann Hartz
> > +IV-Empfaenger ist, und man am Anfang des Jahres eine
> > Steuererklaerung macht
> > +und dieses Geld dann auf das Konto ueberwiesen wird, wird
> > das als Einkommen
> > +angerechnet. Und dieses ist nicht rechtens.
>
> Was soll den passieren wenn das Vermögen bereits ausgeschöpft ist?
Dann
> holt man erstmal etwas Vermögen ab kurz bevor das Geld vom Finanzamt
> eintrifft? Da könnte ja bald jeder kommen und sein Einkommen direkt
aufs
> Vermögen angerechnet haben wollen und somit gut auf Staatskosten
leben.

Du bist merkbefreit!
SCNR
Ernst-August

Arbeitslosengeld II: Steuerrueckerstattung bei Hartz IV( Oeffentliche Petition)

Karsten (2006-12-27 11:14:39)

Hallo,

wenn das Schule macht, wird demnächst auch eine Übertragung von Geld vom Sparbuch
auf das laufende Girokonto als Einkommen angesehen. Denn nichts anderes ist eine
Steuerrückerstattung.

Wer dass verbrochen hat sollte sofort gekündigt werden und erst nach Absolvierung
eines Kursus über die Grundlagen der kaufm. Buchführung wenn überhaupt wieder
eingestellt werden.

Ein trauriges Beispiel dafür wie unfähige Leute in guten Positionen für so einen
Quatsch auch noch Geld beziehen.

Ein kleiner Tipp gegen solche Chaoten zum Schutz des Rechtes in unserem Lande:
Lasst euch die Steuerrückerstattung sicherheitshalber per Scheck geben.

Gruß

Karsten

Volker Hauke schrieb:

> Hallo Leuts,
>
> das findet bei mir Unterstützung.
>
> Eingereicht durch: Susanne von Boehlen am Dienstag, 17.
> Oktober 2006
>
> Hallo an alle,
>
> habe einen Petitionsantrag gestellt,der nun zur Mitzeichnung
> auf der Liste der Oeffentlichen Petitionen steht.
>
> Mit der Petition wird gefordert, dass die
> Steuerrueckerstattung bei Hartz IV
> +nicht als Einkommen sondern als Vermoegen beruecksichtigt
> wird.
>
> Mit der Petition wird gefordert, dass die
> Steuerrueckerstattung bei Hartz IV
> +nicht als Einkommen sondern als Vermoegen beroecksichtigt
> wird.
>
> Begruendung:
> Wenn man arbeiten geht, muss man ja Lohnsteuer usw. zahlen.
> Wenn man dann Hartz
> +IV-Empfaenger ist, und man am Anfang des Jahres eine
> Steuererklaerung macht
> +und dieses Geld dann auf das Konto ueberwiesen wird, wird
> das als Einkommen
> +angerechnet. Und dieses ist nicht rechtens. Es gibt hierzu
> auch ein
> +Gerichtsurteil:
>
> Sozialgericht Leipzig Az: S9 405/05 ER vom 16.08.05: keine
> Anrechnung der
> +Steuerrueckzahlung auf das ALG II
>
> Hier koennt Ihr direkt mitzeichnen:
>
> http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view petition.asp?PetitionID30
>
> Bye, Volker
> --
> Meine Webseite heisst nun: www.wohlverdientes.de
> diese ist gekuendigt: www.ifk-pinguin.de
> .......
> http://usenet-abc.de | www.wasg-duesseldorf.de

Arbeitslosengeld II: Steuerrueckerstattung bei Hartz IV( Oeffentliche Petition)

Michael Liedtke (2006-12-27 18:47:41)

Karsten schrieb am Wed, 27 Dec 2006

>wenn das Schule macht, wird demnächst auch eine Übertragung von Geld vom Sparbuch
>auf das laufende Girokonto als Einkommen angesehen. Denn nichts anderes ist eine
>Steuerrückerstattung.

So?

Hast Du das mal in letzter Konsequenz bedacht? Hättest Du aber
tun sollen...

>Wer dass verbrochen hat sollte sofort gekündigt werden und erst nach Absolvierung
>eines Kursus über die Grundlagen der kaufm. Buchführung wenn überhaupt wieder
>eingestellt werden.

Was hat kaufm. Buchführung mit Sozialbedürftigkeit zu tun?
Nichts? Ich weiß, aber warum erwähnst Du das hier?

>Ein kleiner Tipp gegen solche Chaoten zum Schutz des Rechtes in unserem Lande:
>Lasst euch die Steuerrückerstattung sicherheitshalber per Scheck geben.

Nach Tipps zum Bescheissen hat doch gar keiner gefragt.

Nach ToFu übrigens auch nicht:

>Volker Hauke schrieb:
>
>> Hallo Leuts,
[snipped]

Arbeitslosengeld II: Steuerrueckerstattung bei Hartz IV( Oeffentliche Petition)

<e-a-jungblut@t-online.de> (2006-12-28 05:26:34)

Michael Liedtke wrote:
> Karsten schrieb am Wed, 27 Dec 2006
>
>> wenn das Schule macht, wird demnächst auch eine Übertragung von Geld
>> vom Sparbuch auf das laufende Girokonto als Einkommen angesehen.
>> Denn nichts anderes ist eine Steuerrückerstattung.
>
> So?
>
> Hast Du das mal in letzter Konsequenz bedacht? Hättest Du aber
> tun sollen...
>
>> Wer dass verbrochen hat sollte sofort gekündigt werden und erst nach
>> Absolvierung eines Kursus über die Grundlagen der kaufm. Buchführung
>> wenn überhaupt wieder eingestellt werden.
>
> Was hat kaufm. Buchführung mit Sozialbedürftigkeit zu tun?
> Nichts? Ich weiß, aber warum erwähnst Du das hier?
>
>> Ein kleiner Tipp gegen solche Chaoten zum Schutz des Rechtes in
>> unserem Lande: Lasst euch die Steuerrückerstattung sicherheitshalber
>> per Scheck geben.
>
> Nach Tipps zum Bescheissen hat doch gar keiner gefragt.

Das ist auch kein Beschiss, eine Steuerrückerstattung ist erst dann dem
Einkommen zuzurechnen, wenn der Vermögensfreibetrag ausgeschöpft ist,
sonst ist es diesem zuzurechnen. Das ganze wäre sonst eine
Ungleichbehandlung (Bevorzugung) von Leistungsempfängern die ihre Quote
zur Altersvorsorge schon ausgeschöpft haben gegenüber denen die noch
nichts (nicht soviel wie erlaubt) fürs Alter zurücklegen konnten. Das
vertsösst somit gegen die Verfassung. Ist jetzt alles klar? Wenn nein,
bist du auch merkbefreit.
mfg
Ernst-August

Arbeitslosengeld II: Steuerrueckerstattung bei Hartz IV( Oeffentliche Petition)

Michael Liedtke (2006-12-28 20:08:03)

schrieb am Thu, 28 Dec 2006

>> Nach Tipps zum Bescheissen hat doch gar keiner gefragt.
>
>Das ist auch kein Beschiss, eine Steuerrückerstattung ist erst dann dem
>Einkommen zuzurechnen, wenn der Vermögensfreibetrag ausgeschöpft ist,

Die Gerichte sehen das anders.
Steuerrückzahlungen sind halt Einkommen! Auch wenn Du das
in Deiner kleinen Gedankenwelt nicht so zusammenbekommst.

Du solltest die Sozialrichter einfach mal darauf hinweisen,
dass sie vermutlich merkbefreit sind.

Unangekündigtes Fup2 und fehlender Realname, was habe ich
eigentlich erwartet?

Arbeitslosengeld II: Steuerrueckerstattung bei Hartz IV( Oeffentliche Petition)

Karsten (2006-12-29 10:02:29)

Hallo,
deine Antwort zeugt davon, dass du erst einmal richtig mit Buchführung beschäftigen
solltest. Dann wird auch dir einiges klarer.
Also auf zum AA und dir einen Einführung in die Buchführung geben lassen. Glaube mir,
es lohnt sich.

Karsten

Michael Liedtke schrieb:

> Karsten schrieb am Wed, 27 Dec 2006
>
> >wenn das Schule macht, wird demnächst auch eine Übertragung von Geld vom Sparbuch
> >auf das laufende Girokonto als Einkommen angesehen. Denn nichts anderes ist eine
> >Steuerrückerstattung.
>
> So?
>
> Hast Du das mal in letzter Konsequenz bedacht? Hättest Du aber
> tun sollen...
>
> >Wer dass verbrochen hat sollte sofort gekündigt werden und erst nach Absolvierung
> >eines Kursus über die Grundlagen der kaufm. Buchführung wenn überhaupt wieder
> >eingestellt werden.
>
> Was hat kaufm. Buchführung mit Sozialbedürftigkeit zu tun?
> Nichts? Ich weiß, aber warum erwähnst Du das hier?
>
> >Ein kleiner Tipp gegen solche Chaoten zum Schutz des Rechtes in unserem Lande:
> >Lasst euch die Steuerrückerstattung sicherheitshalber per Scheck geben.
>
> Nach Tipps zum Bescheissen hat doch gar keiner gefragt.
>
> Nach ToFu übrigens auch nicht:
>
> >Volker Hauke schrieb:
> >
> >> Hallo Leuts,
> [snipped]

Arbeitslosengeld II: Steuerrueckerstattung bei Hartz IV( Oeffentliche Petition)

Michael Liedtke (2006-12-29 21:48:37)

Karsten schrieb am Fri, 29 Dec 2006


>deine Antwort zeugt davon, dass du erst einmal richtig mit Buchführung beschäftigen
>solltest. Dann wird auch dir einiges klarer.

1. Du hast immer noch keinen Namen.
2. Du machst immer noch ToFu.
3. Was soll ich Dir über Buchführung alles erklären?
4. Du hast meine Frage nicht beantwortet.

Noch mal meine Frage:
Was hat kaufm. Buchführung mit Sozialbedürftigkeit zu tun?