Hallo Leuts,
das findet bei mir Unterstützung.
Eingereicht durch: Susanne von Boehlen am Dienstag, 17.
Oktober 2006
Hallo an alle,
habe einen Petitionsantrag gestellt,der nun zur Mitzeichnung
auf der Liste der Oeffentlichen Petitionen steht.
Mit der Petition wird gefordert, dass die
Steuerrueckerstattung bei Hartz IV
+nicht als Einkommen sondern als Vermoegen beruecksichtigt
wird.
Mit der Petition wird gefordert, dass die
Steuerrueckerstattung bei Hartz IV
+nicht als Einkommen sondern als Vermoegen beroecksichtigt
wird.
Begruendung:
Wenn man arbeiten geht, muss man ja Lohnsteuer usw. zahlen.
Wenn man dann Hartz
+IV-Empfaenger ist, und man am Anfang des Jahres eine
Steuererklaerung macht
+und dieses Geld dann auf das Konto ueberwiesen wird, wird
das als Einkommen
+angerechnet. Und dieses ist nicht rechtens. Es gibt hierzu
auch ein
+Gerichtsurteil:
Sozialgericht Leipzig Az: S9 405/05 ER vom 16.08.05: keine
Anrechnung der
+Steuerrueckzahlung auf das ALG II
Hier koennt Ihr direkt mitzeichnen:
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view
petition.asp?PetitionID30
Bye, Volker
--
Meine Webseite heisst nun: www.wohlverdientes.de
diese ist gekuendigt: www.ifk-pinguin.de
.......
http://usenet-abc.de | www.wasg-duesseldorf.de
"Enrico Dörre" schrieb im
Newsbeitrag
news:458eb84e$0$18838$9b4e6d93@newsspool4.arcor-online.net...
> Volker Hauke schrieb:
> > das findet bei mir Unterstützung.
> >
> >
> > Eingereicht durch: Susanne von Boehlen am Dienstag, 17.
> > Oktober 2006
> >
> > Hallo an alle,
> >
> > habe einen Petitionsantrag gestellt,der nun zur Mitzeichnung
> > auf der Liste der Oeffentlichen Petitionen steht.
> >
> > Mit der Petition wird gefordert, dass die
> > Steuerrueckerstattung bei Hartz IV
> > +nicht als Einkommen sondern als Vermoegen beroecksichtigt
> > wird.
> >
> > Begruendung:
> > Wenn man arbeiten geht, muss man ja Lohnsteuer usw. zahlen.
> > Wenn man dann Hartz
> > +IV-Empfaenger ist, und man am Anfang des Jahres eine
> > Steuererklaerung macht
> > +und dieses Geld dann auf das Konto ueberwiesen wird, wird
> > das als Einkommen
> > +angerechnet. Und dieses ist nicht rechtens.
>
> Was soll den passieren wenn das Vermögen bereits ausgeschöpft
ist?
Dann
> holt man erstmal etwas Vermögen ab kurz bevor das Geld vom Finanzamt
> eintrifft? Da könnte ja bald jeder kommen und sein Einkommen direkt
aufs
> Vermögen angerechnet haben wollen und somit gut auf Staatskosten
leben.
Du bist merkbefreit!
SCNR
Ernst-August
Hallo,
wenn das Schule macht, wird demnächst auch eine Übertragung von Geld
vom Sparbuch
auf das laufende Girokonto als Einkommen angesehen. Denn nichts anderes ist
eine
Steuerrückerstattung.
Wer dass verbrochen hat sollte sofort gekündigt werden und erst nach
Absolvierung
eines Kursus über die Grundlagen der kaufm. Buchführung wenn
überhaupt wieder
eingestellt werden.
Ein trauriges Beispiel dafür wie unfähige Leute in guten Positionen
für so einen
Quatsch auch noch Geld beziehen.
Ein kleiner Tipp gegen solche Chaoten zum Schutz des Rechtes in unserem Lande:
Lasst euch die Steuerrückerstattung sicherheitshalber per Scheck geben.
Gruß
Karsten
Volker Hauke schrieb:
> Hallo Leuts,
>
> das findet bei mir Unterstützung.
>
> Eingereicht durch: Susanne von Boehlen am Dienstag, 17.
> Oktober 2006
>
> Hallo an alle,
>
> habe einen Petitionsantrag gestellt,der nun zur Mitzeichnung
> auf der Liste der Oeffentlichen Petitionen steht.
>
> Mit der Petition wird gefordert, dass die
> Steuerrueckerstattung bei Hartz IV
> +nicht als Einkommen sondern als Vermoegen beruecksichtigt
> wird.
>
> Mit der Petition wird gefordert, dass die
> Steuerrueckerstattung bei Hartz IV
> +nicht als Einkommen sondern als Vermoegen beroecksichtigt
> wird.
>
> Begruendung:
> Wenn man arbeiten geht, muss man ja Lohnsteuer usw. zahlen.
> Wenn man dann Hartz
> +IV-Empfaenger ist, und man am Anfang des Jahres eine
> Steuererklaerung macht
> +und dieses Geld dann auf das Konto ueberwiesen wird, wird
> das als Einkommen
> +angerechnet. Und dieses ist nicht rechtens. Es gibt hierzu
> auch ein
> +Gerichtsurteil:
>
> Sozialgericht Leipzig Az: S9 405/05 ER vom 16.08.05: keine
> Anrechnung der
> +Steuerrueckzahlung auf das ALG II
>
> Hier koennt Ihr direkt mitzeichnen:
>
> http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view
petition.asp?PetitionID30
>
> Bye, Volker
> --
> Meine Webseite heisst nun: www.wohlverdientes.de
> diese ist gekuendigt: www.ifk-pinguin.de
> .......
> http://usenet-abc.de | www.wasg-duesseldorf.de
Karsten schrieb am Wed, 27 Dec 2006
>wenn das Schule macht, wird demnächst auch eine Übertragung von
Geld vom Sparbuch
>auf das laufende Girokonto als Einkommen angesehen. Denn nichts anderes ist
eine
>Steuerrückerstattung.
So?
Hast Du das mal in letzter Konsequenz bedacht? Hättest Du aber
tun sollen...
>Wer dass verbrochen hat sollte sofort gekündigt werden und erst nach
Absolvierung
>eines Kursus über die Grundlagen der kaufm. Buchführung wenn
überhaupt wieder
>eingestellt werden.
Was hat kaufm. Buchführung mit Sozialbedürftigkeit zu tun?
Nichts? Ich weiß, aber warum erwähnst Du das hier?
>Ein kleiner Tipp gegen solche Chaoten zum Schutz des Rechtes in unserem
Lande:
>Lasst euch die Steuerrückerstattung sicherheitshalber per Scheck
geben.
Nach Tipps zum Bescheissen hat doch gar keiner gefragt.
Nach ToFu übrigens auch nicht:
>Volker Hauke schrieb:
>
>> Hallo Leuts,
[snipped]
Michael Liedtke wrote:
> Karsten schrieb am Wed, 27 Dec 2006
>
>> wenn das Schule macht, wird demnächst auch eine Übertragung
von Geld
>> vom Sparbuch auf das laufende Girokonto als Einkommen angesehen.
>> Denn nichts anderes ist eine Steuerrückerstattung.
>
> So?
>
> Hast Du das mal in letzter Konsequenz bedacht? Hättest Du aber
> tun sollen...
>
>> Wer dass verbrochen hat sollte sofort gekündigt werden und erst
nach
>> Absolvierung eines Kursus über die Grundlagen der kaufm.
Buchführung
>> wenn überhaupt wieder eingestellt werden.
>
> Was hat kaufm. Buchführung mit Sozialbedürftigkeit zu tun?
> Nichts? Ich weiß, aber warum erwähnst Du das hier?
>
>> Ein kleiner Tipp gegen solche Chaoten zum Schutz des Rechtes in
>> unserem Lande: Lasst euch die Steuerrückerstattung
sicherheitshalber
>> per Scheck geben.
>
> Nach Tipps zum Bescheissen hat doch gar keiner gefragt.
Das ist auch kein Beschiss, eine Steuerrückerstattung ist erst dann dem
Einkommen zuzurechnen, wenn der Vermögensfreibetrag ausgeschöpft ist,
sonst ist es diesem zuzurechnen. Das ganze wäre sonst eine
Ungleichbehandlung (Bevorzugung) von Leistungsempfängern die ihre Quote
zur Altersvorsorge schon ausgeschöpft haben gegenüber denen die noch
nichts (nicht soviel wie erlaubt) fürs Alter zurücklegen konnten. Das
vertsösst somit gegen die Verfassung. Ist jetzt alles klar? Wenn nein,
bist du auch merkbefreit.
mfg
Ernst-August
schrieb am Thu, 28 Dec 2006
>> Nach Tipps zum Bescheissen hat doch gar keiner gefragt.
>
>Das ist auch kein Beschiss, eine Steuerrückerstattung ist erst dann
dem
>Einkommen zuzurechnen, wenn der Vermögensfreibetrag ausgeschöpft
ist,
Die Gerichte sehen das anders.
Steuerrückzahlungen sind halt Einkommen! Auch wenn Du das
in Deiner kleinen Gedankenwelt nicht so zusammenbekommst.
Du solltest die Sozialrichter einfach mal darauf hinweisen,
dass sie vermutlich merkbefreit sind.
Unangekündigtes Fup2 und fehlender Realname, was habe ich
eigentlich erwartet?
Hallo,
deine Antwort zeugt davon, dass du erst einmal richtig mit Buchführung
beschäftigen
solltest. Dann wird auch dir einiges klarer.
Also auf zum AA und dir einen Einführung in die Buchführung geben
lassen. Glaube mir,
es lohnt sich.
Karsten
Michael Liedtke schrieb:
> Karsten schrieb am Wed, 27 Dec 2006
>
> >wenn das Schule macht, wird demnächst auch eine Übertragung
von Geld vom Sparbuch
> >auf das laufende Girokonto als Einkommen angesehen. Denn nichts
anderes ist eine
> >Steuerrückerstattung.
>
> So?
>
> Hast Du das mal in letzter Konsequenz bedacht? Hättest Du aber
> tun sollen...
>
> >Wer dass verbrochen hat sollte sofort gekündigt werden und erst
nach Absolvierung
> >eines Kursus über die Grundlagen der kaufm. Buchführung wenn
überhaupt wieder
> >eingestellt werden.
>
> Was hat kaufm. Buchführung mit Sozialbedürftigkeit zu tun?
> Nichts? Ich weiß, aber warum erwähnst Du das hier?
>
> >Ein kleiner Tipp gegen solche Chaoten zum Schutz des Rechtes in
unserem Lande:
> >Lasst euch die Steuerrückerstattung sicherheitshalber per Scheck
geben.
>
> Nach Tipps zum Bescheissen hat doch gar keiner gefragt.
>
> Nach ToFu übrigens auch nicht:
>
> >Volker Hauke schrieb:
> >
> >> Hallo Leuts,
> [snipped]
Karsten schrieb am Fri, 29 Dec 2006
>deine Antwort zeugt davon, dass du erst einmal richtig mit Buchführung
beschäftigen
>solltest. Dann wird auch dir einiges klarer.
1. Du hast immer noch keinen Namen.
2. Du machst immer noch ToFu.
3. Was soll ich Dir über Buchführung alles erklären?
4. Du hast meine Frage nicht beantwortet.
Noch mal meine Frage:
Was hat kaufm. Buchführung mit Sozialbedürftigkeit zu tun?