Müssen Firmen Bererbungsunterlagen zurückschicken?

Müssen Firmen Bererbungsunterlagen zurückschicken?

"Philipp Trummer" (2007-01-24 08:26:48)

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Müssen Firmen Bererbungsunterlagen zurückschicken?

Arbaitslos (2007-01-24 18:35:02)


Müssen Firmen Bererbungsunterlagen zurückschicken?

"Heinz D. Trost" (2007-01-24 18:35:02)

Philipp Trummer wrote:
> Müssen Firmen Bererbungsunterlagen zurückschicken?
> Kostet die ja auch Geld. Ist das geregelt?
> War eine Diskussion bei uns am Küchentisch, kann mir da jemand
> auskunft geben?


Philip,

Du meinst sicher Bewerbungsunterlagen.

Bei http://www.erwerbslosenforum.de (unter Forum) war erst gestern
genau dieselbe Frage gestellt, und beantwortet worden.

Kurz zusammengefaßt stand da:
1. Wenn Du Dich auf eine ausgeschriebene Stelle bewirbst, und in der
Anzeige nichts Gegenteiliges steht (z.B. daß die nur Bewerbungen per
Email annehmen, daß man, will man die Unterlagen zurück, bitte
frankierten Rückumschlag einsenden, oder die Unterlagen daundda abholen
solle),- dann kannst Du den Rückversand erwarten und verlangen.

2. Bewirbst Du Dich hingegen auf gut Glück, dann ist Deine Bewerbung
eine unverlangte Zusendung, und da kannste eine Rücksendung nur dann
verlangen, wenn Du darum bittest und nen frankierten Rückumschlag beilegst.


Hm,- Anmerkung von mir: Es ist durchaus auch legitim, für Bewerbungen
"auf gut Glück" nur die Kurzbewerbung zu schicken,- also Anschreiben
plus Lebenslauf (also max. drei A4-Seiten, für 0,55EUR Porto).
Die kommt dann auch nicht retour, aber Du hast da auch net viel Geld
reingesteckt.

Heinz

Müssen Firmen Bererbungsunterlagen zurückschicken?

Wolfgang Gerber (2007-01-24 18:43:23)

Philipp Trummer schrieb:

> Müssen Firmen Bererbungsunterlagen zurückschicken?

Rechtlich bestimmt nicht. Ausser sie haben sie angefordert.

> Kostet die ja auch Geld. Ist das geregelt?

AFAIK nein.

> War eine Diskussion bei uns am Küchentisch, kann mir da jemand
> auskunft geben?

Bin gespannt.


Gruss Wolfgang

--
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das Wort NGANTWORT enthalten.

Müssen Firmen Bererbungsunterlagen zurückschicken?

Wolfgang Gerber (2007-01-24 19:01:04)

Heinz D. Trost schrieb:

<--->

> Hm,- Anmerkung von mir: Es ist durchaus auch legitim, für Bewerbungen
> "auf gut Glück" nur die Kurzbewerbung zu schicken,- also Anschreiben
> plus Lebenslauf (also max. drei A4-Seiten, für 0,55EUR Porto).
> Die kommt dann auch nicht retour, aber Du hast da auch net viel Geld
> reingesteckt.

Da muss ich echt lachen. Von 5 Bewerbungen per Email oder gar Fax kam
bei mir im Schnitt eine davon komplett ausgedruckt im A4-Kuvert
zurück.

Dafür von jeder ca. 5. Papierbewerbung nichts. :-(



Gruss Wolfgang

--
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Müssen Firmen Bererbungsunterlagen zurückschicken?

"Thomas Haland" (2007-01-24 21:49:10)

Hallo Wolfgang Gerber, du hast geschrieben:

> Da muss ich echt lachen. Von 5 Bewerbungen per Email oder gar Fax kam
> bei mir im Schnitt eine davon komplett ausgedruckt im A4-Kuvert
> zurück.

Ich kann es verstehen. Deine Mail wird ausgedruckt und wie dein Fax von
der VoZiDa, mit einer schönen Büroklammer versehen, in die Vorlagemappe
gelegt. Wenn der Personaler durch ist gibt der die Mappe mit der
Bemerkung "absagen und zurückschicken" raus. Das macht der Azubi. Un der
tippt die Adressen in die Word-Vorlage ab, tütet alles brav ein und ab
zur Post.
Interessant wäre gewesen, wenn sie dir deine Mail-Bewerbung per
Mail-Anhang "zu unserer Entlastung" zurückgeschickt hätten. ;-)

Anmerkung am Rande: es ist immer erstaunlich, wieviele Mails immer noch
per Fax oder auf Papier weitergeleitet werden.
--
Gruß Thomas

Müssen Firmen Bererbungsunterlagen zurückschicken?

"Thomas Haland" (2007-01-24 21:52:44)

Hallo Wolfgang Gerber, du hast geschrieben:

> Philipp Trummer schrieb:
>> Müssen Firmen Bererbungsunterlagen zurückschicken?
>
> Rechtlich bestimmt nicht. Ausser sie haben sie angefordert.

Anzeigentext: Schicken sie uns ihre kompletten Bewerbungsunterlagen an
$Postanschrift.
M.E. is das eine Aufforderung, wenn auch nicht an eine bestimmte Person.

--
Gruß Thomas

Müssen Firmen Bererbungsunterlagen zurückschicken?

Wolfgang Gerber (2007-01-24 22:51:18)

Thomas Haland schrieb:

> Hallo Wolfgang Gerber, du hast geschrieben:
>
> > Da muss ich echt lachen. Von 5 Bewerbungen per Email oder gar Fax kam
> > bei mir im Schnitt eine davon komplett ausgedruckt im A4-Kuvert
> > zurück.
>
> Ich kann es verstehen. Deine Mail wird ausgedruckt und wie dein Fax von
> der VoZiDa, mit einer schönen Büroklammer versehen, in die Vorlagemappe
> gelegt. Wenn der Personaler durch ist gibt der die Mappe mit der
> Bemerkung "absagen und zurückschicken" raus. Das macht der Azubi. Un der
> tippt die Adressen in die Word-Vorlage ab, tütet alles brav ein und ab
> zur Post.
> Interessant wäre gewesen, wenn sie dir deine Mail-Bewerbung per
> Mail-Anhang "zu unserer Entlastung" zurückgeschickt hätten. ;-)

Du wirst lachen: Auch daß gab es schon!

****************************

Ihre Bewerbung als *

Sehr geehrter Herr Gerber,

vielen Dank für Ihre Bewerbung und Ihr Interesse an einer Mitarbeit in
unserem Unternehmen.

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir uns inzwischen für einen
Mitbewerber entschieden haben. Aus diesem Grund erhalten Sie Ihre
Bewerbungsunterlagen zurück. Diese wurden bei uns elektronisch
archiviert. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, geben Sie uns
bitte Bescheid.

Für Ihren beruflichen und privaten Lebensweg wünschen wir Ihnen alles
Gute.

Mit freundlichen Grüßen

xxxx KG

Claudia Sch***
Assistentin der Geschäftsleitung

*****************************

es folgte meine komplette Bewerbung <g>

> Anmerkung am Rande: es ist immer erstaunlich, wieviele Mails immer noch
> per Fax oder auf Papier weitergeleitet werden.

je mehr Kommunikationszeitalter desto mehr Papier.


Gruss Wolfgang

--
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das Wort NGANTWORT enthalten.

Müssen Firmen Bererbungsunterlagen zurückschicken?

Wolfgang Gerber (2007-01-24 22:52:37)

Thomas Haland schrieb:

> > Rechtlich bestimmt nicht. Ausser sie haben sie angefordert.
>
> Anzeigentext: Schicken sie uns ihre kompletten Bewerbungsunterlagen an
> $Postanschrift.
> M.E. is das eine Aufforderung, wenn auch nicht an eine bestimmte Person.

Sicher ist das eine Aufforderung - es gibt aber wohl kein Gesetz, daß
zum Rückversand verpflichtet.



Gruss Wolfgang

--
Achtung Spamfilter: Bei Mailantwort muss das Subjekt
das Wort NGANTWORT enthalten.

 

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