Hallo Wolfgang Gerber, du hast geschrieben:
>>> Rechtlich bestimmt nicht. Ausser sie haben sie angefordert.
^^^^^^^^^ ^^^^^^
>> Anzeigentext: Schicken sie uns ihre kompletten Bewerbungsunterlagen
>> an $Postanschrift.
>> M.E. is das eine Aufforderung, wenn auch nicht an eine bestimmte
>> Person.
>
> Sicher ist das eine Aufforderung - es gibt aber wohl kein Gesetz,
daß
> zum Rückversand verpflichtet.
Ich habe mich über die Rechtspflicht nicht informiert und bezog mich nur
auf deinen Text. Der las sich für mich wie eine Pflicht nach
Anforderung.
Übrigens habe ich mich nie bei Firmen beworben, denen ich einen
Rückumschlag beilegen muß. Kein Geld in der Portokasse, aber neues
Personal bezahlen wollen. Da kann kein vernünftiges Gehalt bei
rumkommen. In unserem Büro kommen so ca. 10 Blindbewerbungen/ Monat an.
Selbst die gehen bei Nichtinteresse zurück, das gehört sich einfach
so.
Und die 20 Euro haben wir und sollte jedes Unternehmen noch übrig haben.
Wenn ich ausschreibe, erst recht. Einsehen würde ich so etwas vielleicht
(aber auch nur vielleicht) bei reinen Vermittlungsbüros, die vermutlich
hunderte Bewerbungen im Monat bekommen. Aber die könnten vielleicht auch
Sonderkonditionen mit der Post o.ä. aushandeln.
--
Gruß Thomas
> Hallo Wolfgang Gerber, du hast geschrieben:
>
>>>> Rechtlich bestimmt nicht. Ausser sie haben sie angefordert.
> ^^^^^^^^^ ^^^^^^
Was ist denn da passiert? Unterstrichen ist "Rechtlich" und
"Ausser".
Sorry
--
Gruß Thomas
Hallo,
*Thomas Haland* schrieb am 24.01.2007 23:41:
> Übrigens habe ich mich nie bei Firmen beworben, denen ich einen
> Rückumschlag beilegen muß.
Das weiß man ja leider vorher nie ;)
> Kein Geld in der Portokasse, aber neues
> Personal bezahlen wollen. Da kann kein vernünftiges Gehalt bei
> rumkommen.
Genau meine Meinung ...
> In unserem Büro kommen so ca. 10 Blindbewerbungen/ Monat an.
> Selbst die gehen bei Nichtinteresse zurück, das gehört sich
einfach so.
> Und die 20 Euro haben wir und sollte jedes Unternehmen noch übrig
haben.
Zumal es eigentlich nicht einmal notwendig wäre die kompletten
Bewerbungsunterlagen zurückzuschicken. Das Bewerbungsphoto ist das was
richtig Geld kostet/kosten sollte. Und meistens hat man davon ja auch
nur 8 Stück machen lassen und Nachfertigung kostet fast noch einmal
genauso viel. Deswegen sind wahrscheinlich schon so viele Bewerber dazu
übergegangen die Bewerbungsphotos einzuscannen und farbig auszudrucken.
Leider kann einem das zum Verhängnis werden.
MfG
Mark
--
O.g. Mailadresse existiert zwar, wird aber nicht gelesen. Um mir eine
Mail zu schreiben, ersetze bitte das "news" durch "Mark".
Vielen Dank.
On Wed, 24 Jan 2007 21:49:10 +0100, Thomas Haland
wrote:
> Hallo Wolfgang Gerber, du hast geschrieben:
> zur Post.
> Interessant wäre gewesen, wenn sie dir deine Mail-Bewerbung per
> Mail-Anhang "zu unserer Entlastung" zurückgeschickt
hätten. ;-)
Noch besser wäre, die briefliche Bewerbung abscannen und dann per
email zur Entlastung per Mail zurückschicken... nix ist unmöglich....
Bye, Volker
--
\/ Düsseldorf/NRW \/ /\ newsgroup: de.soc.arbeitslos
www.alo-ini.de \/ http://usenet-abc.de
www.attac.de/duesseldorf .^||^. www.lak-umwelt.wasg-nrw.de
www.wasg-duesseldorf.de /\ pri.: www.wohlverdientes.de
Danke an alle f
Mark Riemann wrote:
> *Thomas Haland* schrieb am 24.01.2007 23:41:
>> Übrigens habe ich mich nie bei Firmen beworben, denen ich einen
>> Rückumschlag beilegen muß.
>
> Das weiß man ja leider vorher nie ;)
Stimmt nicht: manche zumindest schreiben das in die Anzeige.
Hatte in 05 eine Anzeige der UNi Bonn gesehen, Text darin:
"Bitte haben sie verständnis, dass wir die Unterlagen nicht
zurücksenden
können - sollten sie ihre Unterlagen wiederhaben wollen, legen sie
bitte einen frankierten und adressierten Rückumschlag bei"
(sollen mir mal erklären, wie ich ihnen eine Umschlag mit verstärktem
Rücken zusenden soll...)
weiter hiess es: "--E-mail Bewerbungen können leider nicht
berücksichtigt werden".
Na toll...
Volker
--
Im übrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss
Hallo,
Volker Neurath wrote:
...[Ruecksendung seitens AG nicht vorgesehen]...
>
> Stimmt nicht: manche zumindest schreiben das in die Anzeige.
>
> Hatte in 05 eine Anzeige der UNi Bonn gesehen, Text darin:
> "Bitte haben sie verständnis, dass wir die Unterlagen nicht
zurücksenden
> können - sollten sie ihre Unterlagen wiederhaben wollen, legen sie
> bitte einen frankierten und adressierten Rückumschlag bei"
> (sollen mir mal erklären, wie ich ihnen eine Umschlag mit
verstärktem
> Rücken zusenden soll...)
>
Gar nicht. Ich habe mich deshalb an den PC gesetzt und Faltblaetter
als Kurzbewerbung gesetzt. Mappe gibt es dann halt nicht. Hat mich
etwa zwei Wochen und ausgiebige Lektuere vom Benutzerhandbuch des
Textsatzprogrammes (lout Ver. 3.29) und ,,Ursache und Wirkung - ein
typografischer Roman von Erik Spiekermann gekostet.
> weiter hiess es: "--E-mail Bewerbungen können leider nicht
> berücksichtigt werden".
>
Nun ja ... sagt viel ueber deren IT-Kompetenz aus. An jeder etwas
besseren Uni kann man einen Sys-Admin auftreiben der eine passende
und temporaere E-Mail-Adresse einrichtet. Noch besser waere das
Ganze natuerlich als zentraler Dienst im RZ. Anforderung raus mit
Angaben von Ansprechpartner und Gueltigkeitsdauer, Adresse wird
eingerichtet und Ansprechpartner erhaelt die Zugangsdaten. Nach
Ablauf der Gueltigkeitsdauer wird die Adresse dann geloescht.
> Na toll...
>
Und fuer solche Unis sollen dann auch noch die Studenten Gebuehren
bezahlen? Um eine Art Praktika: ,,Leben in der IT-Steinzeit zu
absolvieren? Als Dreingabe gibt es noch einen Kurs mit dem Thema:
,,Ueberangebote vorteilhaft ausnutzen. *Kopfschuettel*
MfG
Uwe Borchert