Hallo,
wenn man als männlicher AN auf Arbeitssuche geht und bald (in einigen
Monaten) aus einer eheähnlichen Gemeinschaft ein Kind hervorgeht, hat
dann dieser männliche AN eine Pflicht den zukünftigen AG auf diesen
Umstand aufmerksam zu machen?
Ich weiß ja, dass das bei Frauen der Fall sein soll, aber wie sieht es
bei den Männern aus?
MfG
Mark
--
O.g. Mailadresse existiert zwar, wird aber nicht gelesen. Um mir eine
Mail zu schreiben, ersetze bitte das "news" durch "Mark".
Vielen Dank.
Mark Riemann (castle) wrote:
> Hallo,
>
> wenn man als männlicher AN auf Arbeitssuche geht und bald (in einigen
> Monaten) aus einer eheähnlichen Gemeinschaft ein Kind hervorgeht, hat
> dann dieser männliche AN eine Pflicht den zukünftigen AG auf
diesen
> Umstand aufmerksam zu machen?
>
Nein.
MfG
Matthias
Hallo,
*Mark Riemann (castle)* schrieb am 29.05.2007 13:54:
> wenn man als männlicher AN auf Arbeitssuche geht und bald (in einigen
> Monaten) aus einer eheähnlichen Gemeinschaft ein Kind hervorgeht, hat
> dann dieser männliche AN eine Pflicht den zukünftigen AG auf
diesen
> Umstand aufmerksam zu machen?
Wie sehen in dem Fall die Chancen aus, innerhalb der Probezeit evtl.
doch eine Woche Urlaub deswegen zu bekommen?
Ja, ich weiß, dass der AG nicht verpflichtet ist innerhalb der Probezeit
Urlaub zu gewähren.
--
O.g. Mailadresse existiert zwar, wird aber nicht gelesen. Um mir eine
Mail zu schreiben, ersetze bitte das "news" durch "Mark".
Vielen Dank.
Hallo,
*Matthias Frank* schrieb am 29.05.2007 15:23:
> Nein.
Hmm, kurz und knackig. Danke, ich hoffe es stimmt.
--
O.g. Mailadresse existiert zwar, wird aber nicht gelesen. Um mir eine
Mail zu schreiben, ersetze bitte das "news" durch "Mark".
Vielen Dank.
* Mark Riemann :
> Hallo,
> *Mark Riemann (castle)* schrieb am 29.05.2007 13:54:
>> wenn man als männlicher AN auf Arbeitssuche geht und bald (in
einigen
>> Monaten) aus einer eheähnlichen Gemeinschaft ein Kind hervorgeht,
hat
>> dann dieser männliche AN eine Pflicht den zukünftigen AG auf
diesen
>> Umstand aufmerksam zu machen?
> Wie sehen in dem Fall die Chancen aus, innerhalb der Probezeit evtl.
> doch eine Woche Urlaub deswegen zu bekommen?
Das kann dir niemand sagen, der den jeweiligen Arbeitgeber nicht kennt.
Meiner Erfahrung nach sind ein paar Tage kein Problem, auch nicht in der
Probezeit. Ob eine volle Woche noch "unter ein paar Tage" fällt,
weiß
ich allerdings nicht.
> Ja, ich weiß, dass der AG nicht verpflichtet ist innerhalb der
Probezeit
> Urlaub zu gewähren.
Genau deswegen ist es ja reine Absprachesache.
--
Auch für panzerlose Tiere - http://blog.thildkroete.de/
OpenBusinessClub wird Xing - der Ort, wo man sich über den Weg läuft
http://www.xing.com/go/invita/60473
Am Wed, 13 Jun 2007 10:20:19 +0200 schrieb Mark Riemann:
> Hallo,
>
> *Mark Riemann (castle)* schrieb am 29.05.2007 13:54:
>> wenn man als männlicher AN auf Arbeitssuche geht und bald (in
einigen
>> Monaten) aus einer eheähnlichen Gemeinschaft ein Kind hervorgeht,
hat
>> dann dieser männliche AN eine Pflicht den zukünftigen AG auf
diesen
>> Umstand aufmerksam zu machen?
>
> Wie sehen in dem Fall die Chancen aus, innerhalb der Probezeit evtl.
> doch eine Woche Urlaub deswegen zu bekommen?
50:50 würde ich sagen oder auch: ja oder nein
Lutz
--
Mit unseren Sensoren ist der Administrator informiert, bevor es Probleme im
Serverraum gibt: preiswerte Monitoring Hard- und Software-kostenloses Plugin
auch für Nagios - Nachricht per e-mail,SMS und SNMP: http://www.messpc.de
Neu: Ethernetbox jetzt auch im 19 Zoll Gehäuse mit 12 Ports für
Sensoren
Mark Riemann wrote:
> Hallo,
>
> *Matthias Frank* schrieb am 29.05.2007 15:23:
>
>> Nein.
>
>
> Hmm, kurz und knackig. Danke, ich hoffe es stimmt.
>
Selbst Frauen müssen dem AG nicht mitteilen, dass sie schwanger
sind, irgendwann kann man es halt nicht mehr verheimlichen
und wenn man mit gefährlichen Stoffen arbeitet sollte man
sowas auch nicht tun, eine Pflicht gibt es aber auch
hier nicht.
MfG
Matthias