Hallo,
(1)
ARbeitszeugnisse werden heutzutage (und schon seit Jahren) "codiert"
verfaßt. Die Floskeln dürften hinlänglich bekannt sein.
Wenn ich an Sachen denke wie "zu unserer vollen ..." oder "zu
unserer
vollsten ..."-Zufriedenheit kommt mir das Lachen.
Wieso vergeben die Personaler nicht einfach Schulnoten, wie sie sich
hinter solchen Schwachmaten-Formulierungen eh verstecken?
So ein Quark...
(2)
In der heutigen Zeit, in der Computer in jedem Sandkasten stehen und
Logos innerhalb kurzer Zeit selbst gebastelt werden können, kann sich
heute jeder selbst Arbeitszeugnisse verfassen (oder nachmachen), wie es
einem gefällt.
Wenn nicht gerade ein Original-Firmenbogen zur Hand ist, macht man sich
das eben selbst. Drauf drucken kann jeder Laser.
Wenn man z.B. reinschreibt: "...das Arbeitsverhältnis mußte
leider wegen
Insolvenz beendet werden...." oder sowas ähnliches kann man sich
nicht
einmal mehr bei der Vorgängerfirma erkundigen (was eh nicht alle
Personaler tun).
.....
Heribert Bucher schrieb:
> Hallo,
>
> (1)
>
> ARbeitszeugnisse werden heutzutage (und schon seit Jahren)
"codiert"
> verfaßt. Die Floskeln dürften hinlänglich bekannt sein.
> Wenn ich an Sachen denke wie "zu unserer vollen ..." oder
"zu unserer
> vollsten ..."-Zufriedenheit kommt mir das Lachen.
Per Gesetz dürfen die Zeugnisse nur positive Äußerungen
enthalten. Herr
G. war ein Trinker, darf so nicht darin stehen. Herr G. war bei allen
als geselliger Mitarbeiter beliebt, schon.
>
> Wieso vergeben die Personaler nicht einfach Schulnoten, wie sie sich
> hinter solchen Schwachmaten-Formulierungen eh verstecken?
Weil Schulnoten auch nicht die Persönlichkeit des ehemaligen
Mitarbeiters repräsentieren.
Besser wäre ein Profil zu erstellen, wie es die BA bei einem Jobprofil
macht, in dem Stärken und Schwächen zwischen garnicht und sehr gut
benotet werden.
Dabei könnte sich der Personaler, der direkte Vorgesetze mit dem
betreffenden Mitarbeiter zusammensetzten und das mit ihm zusammen
beurteilen. Imho kommt da ein ehrlichers ergebnis raus als die
einseitige berichtserstattung des Vorgesetztn oder das Studieren der
Abmahnung und Krankenscheine seit beginn des Arbeitsverhältnisses.
Aber meißt sind die Arbeitsverhältnisse schon so verfahren, das man
nicht mehr miteinander reden kann.
>
> So ein Quark...
Es ist für den neuen Ayrbeitgeber schon wichtig was der AN zuvor
geleistet hat und in welcher Qualität.
>
> (2)
>
> In der heutigen Zeit, in der Computer in jedem Sandkasten stehen und
> Logos innerhalb kurzer Zeit selbst gebastelt werden können, kann sich
> heute jeder selbst Arbeitszeugnisse verfassen (oder nachmachen), wie es
> einem gefällt.
Die Mädels und Jungs der Ex-DDR sollen ja so an gute Posten im Westen
gekommen sein, sagt man.
> Wenn nicht gerade ein Original-Firmenbogen zur Hand ist, macht man sich
> das eben selbst. Drauf drucken kann jeder Laser.
Wenn es rauskommt bedeutet das Urkundenfälschung und den Job bekommst du
auch nicht.
>
> Wenn man z.B. reinschreibt: "...das Arbeitsverhältnis
mußte leider wegen
> Insolvenz beendet werden...." oder sowas ähnliches kann man sich
nicht
> einmal mehr bei der Vorgängerfirma erkundigen (was eh nicht alle
> Personaler tun).
Wenn du Firmen kannst die gerade Insolvent sind. Aber die meisten AGs
kennen sich untereinander von IHK-Treffen her.
Das sich Personaler nicht gegenseitig anrufen, würde ich so nicht
unterschreiben.
>
> .....
...
On Tue, 24 Jul 2007 20:21:28 +0200, Heribert Bucher
wrote:
>In der heutigen Zeit, in der Computer in jedem Sandkasten stehen und
>Logos innerhalb kurzer Zeit selbst gebastelt werden können, kann sich
>heute jeder selbst Arbeitszeugnisse verfassen (oder nachmachen), wie es
>einem gefällt.
>Wenn nicht gerade ein Original-Firmenbogen zur Hand ist, macht man sich
>das eben selbst. Drauf drucken kann jeder Laser.
Und kannst auch nach Jahren entlassen werden, sogar wenn die Leistungen
gut sind. Dazu gibts ein Urteil:
http://www.competence-site.de/arbeitsrecht.nsf/f1b7ca69b19cbb26c12569180032a5cc/c62ae579f0a7b25ac125726800555c43!OpenDocument
http://anwaltauskunft.de/rat-und-tat/arbeitsrecht-tipps/2007-8
Hallo,
Friedrich Bartel wrote:
>> Wenn ich an Sachen denke wie "zu unserer vollen ..." oder
"zu unserer
>> vollsten ..."-Zufriedenheit kommt mir das Lachen.
> Per Gesetz dürfen die Zeugnisse nur positive Äußerungen
enthalten. Herr
> G. war ein Trinker, darf so nicht darin stehen. Herr G. war bei allen
> als geselliger Mitarbeiter beliebt, schon.
Wenn allgemein bekannt ist, dass die Formulierung "Herr G. war bei allen
als geselliger Mitarbeiter beliebt" bedeutet, dass Herr G. dem Alkohol
sehr zugeneigt war, inwiefern kann diese Äußerung denn dann noch
positiv
sein?
Gruß,
Carsten
Friedrich Bartel wrote:
> Heribert Bucher schrieb:
>
>> Hallo,
>>
>> (1)
>>
>> ARbeitszeugnisse werden heutzutage (und schon seit Jahren)
"codiert"
>> verfaßt. Die Floskeln dürften hinlänglich bekannt
sein.
>> Wenn ich an Sachen denke wie "zu unserer vollen ..." oder
"zu unserer
>> vollsten ..."-Zufriedenheit kommt mir das Lachen.
>
> Per Gesetz dürfen die Zeugnisse nur positive Äußerungen
enthalten. Herr
> G. war ein Trinker, darf so nicht darin stehen. Herr G. war bei allen
> als geselliger Mitarbeiter beliebt, schon.
Mit dem Gesetz hat das nichts zu tun diese Regeln haben Richter
entwickelt und der 2. Satz darf auch nicht drin stehen weil jeder
weiss, was gemeint ist: Dass er ein Trinker ist.
>
> Besser wäre ein Profil zu erstellen, wie es die BA bei einem
Jobprofil
> macht, in dem Stärken und Schwächen zwischen garnicht und sehr
gut
> benotet werden.
> Dabei könnte sich der Personaler, der direkte Vorgesetze mit dem
> betreffenden Mitarbeiter zusammensetzten und das mit ihm zusammen
> beurteilen. Imho kommt da ein ehrlichers ergebnis raus als die
> einseitige berichtserstattung des Vorgesetztn oder das Studieren der
> Abmahnung und Krankenscheine seit beginn des Arbeitsverhältnisses.
> Aber meißt sind die Arbeitsverhältnisse schon so verfahren, das
man
> nicht mehr miteinander reden kann.
Die Idee ist allerdings gar nicht so schlecht.
MfG
Matthias
Heribert Bucher wrote:
> Hallo,
Mal zu deiner Frage im Subjekt, Zeugnisse sind in meinen
Augen relativ wenig wert (ausser man hat keines, bzw.
ein schlechtes)
Einen Kanditaten beurteilt man auch nicht nach dem
Zeugnis sondern nach dem Lebenslauf.
Im besten Fall hat man Schule, Ausbildung (mit Auslandsaufenthalt),
1. Arbeitsstelle 5 Jahre, 2. Arbeitsstelle 5 Jahre, usw das alles ohne
Lücken und mit guten Noten in Ausbildung oder Studium.
Alles was davon abweicht gibt ne Abwertung, insbesondere
Lücken und Kurzbeschäftigungen von nur wenigen Monaten, daran
erkennt man nämlich gleich dass derjenige wohl in der Probezeit
gefeuert wurde, ein Zeugnis braucht man da garnicht.
Auch sehr lange Beschäftigungen bei einem AG sind nicht
unbedingt gut (unflexible), aber natürlich besser als nach 3 Monate
gefeuert worden zu sein.
MfG
Matthias
* Matthias Frank :
> Heribert Bucher wrote:
>> Hallo,
> Mal zu deiner Frage im Subjekt, Zeugnisse sind in meinen
> Augen relativ wenig wert (ausser man hat keines, bzw.
> ein schlechtes)
> Einen Kanditaten beurteilt man auch nicht nach dem
> Zeugnis sondern nach dem Lebenslauf.
Das ist so pauschal gesprochen Unfug.
Arbeitszeugnisse bilden einen Teil des Gesamtbildes.
> Im besten Fall hat man Schule, Ausbildung (mit Auslandsaufenthalt),
> 1. Arbeitsstelle 5 Jahre, 2. Arbeitsstelle 5 Jahre, usw das alles ohne
> Lücken und mit guten Noten in Ausbildung oder Studium.
> Alles was davon abweicht gibt ne Abwertung,
Auch das ist so pauschal gesprochen falsch. Eine Verweildauer von 5
Jahren ist eher zu lang - Stationen von 2-4 Jahren sind vor allem am
Anfang in Ordnung, solange eine Weiterentwicklung und ein roter FAden
erkennbar sind.
--
Auch für panzerlose Tiere - http://blog.thildkroete.de/
OpenBusinessClub wird Xing - der Ort, wo man sich über den Weg läuft
http://www.xing.com/go/invita/60473
* Carsten Kosthorst :
> Hallo,
> Friedrich Bartel wrote:
>>> Wenn ich an Sachen denke wie "zu unserer vollen ..."
oder "zu unserer
>>> vollsten ..."-Zufriedenheit kommt mir das Lachen.
>> Per Gesetz dürfen die Zeugnisse nur positive
Äußerungen enthalten. Herr
>> G. war ein Trinker, darf so nicht darin stehen. Herr G. war bei allen
>> als geselliger Mitarbeiter beliebt, schon.
> Wenn allgemein bekannt ist, dass die Formulierung "Herr G. war bei
allen
> als geselliger Mitarbeiter beliebt" bedeutet, dass Herr G. dem
Alkohol
> sehr zugeneigt war, inwiefern kann diese Äußerung denn dann
noch positiv
> sein?
Wie kommst du denn darauf, dass sie positiv wäre?
--
Auch für panzerlose Tiere - http://blog.thildkroete.de/
OpenBusinessClub wird Xing - der Ort, wo man sich über den Weg läuft
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