Hallo,
ich habe folgende Frage:
Arbeitnehmer nimmt im Juli 2006 befristet die Arbeit auf und wird in der
Folge 2x verlängert(3x ist möglich) -
letzte Befristung lief im Jan. 2007 aus.
Kann heute Dez. 2007 - dazwischen liegen ja mehr als 6 Monate -
erneut ein befristetes Arbeitsverhältnis gegründet werden?
sodaß "das ganze Spiel" von vorne beginnt?
Gruss Lisa
Lisa Brill schrieb:
> Kann heute Dez. 2007 - dazwischen liegen ja mehr als 6 Monate -
> erneut ein befristetes Arbeitsverhältnis gegründet werden?
> sodaß "das ganze Spiel" von vorne beginnt?
Du meinst sicher beim selber Arbeitgeber?
Das geht nur mit einem sachlichen Grund für die Befristung,
z.b. Vertretung eines kranken Kollegen oder der klassische
Fall Elternzeit. Ohne Grund geht es nicht mehr.
MFG
Matthias
Hallo Matthias,
>> Kann heute Dez. 2007 - dazwischen liegen ja mehr als 6 Monate -
>> erneut ein befristetes Arbeitsverhältnis gegründet werden?
>> sodaß "das ganze Spiel" von vorne beginnt?
>
> Du meinst sicher beim selber Arbeitgeber?
> Das geht nur mit einem sachlichen Grund für die Befristung,
> z.b. Vertretung eines kranken Kollegen oder der klassische
> Fall Elternzeit. Ohne Grund geht es nicht mehr.
Wäre ein sachlicher Grund "hohe Umsatzsteigerung"?
Gruss Lisa
Lisa Brill schrieb:
> Hallo Matthias,
>
>>> Kann heute Dez. 2007 - dazwischen liegen ja mehr als 6 Monate -
>>> erneut ein befristetes Arbeitsverhältnis gegründet
werden?
>>> sodaß "das ganze Spiel" von vorne beginnt?
>>
>>
>> Du meinst sicher beim selber Arbeitgeber?
>> Das geht nur mit einem sachlichen Grund für die Befristung,
>> z.b. Vertretung eines kranken Kollegen oder der klassische
>> Fall Elternzeit. Ohne Grund geht es nicht mehr.
>
>
> Wäre ein sachlicher Grund "hohe Umsatzsteigerung"?
>
:-)
Vielleicht wenn man es etwas anders formuliert: Die erhöhte
Arbeitsleistung wird nur vorrübergehend erwartet.
Bei höherem Umsatz alleine muss man ja nicht davon ausgehen,
dass dieser wieder wegbricht. Das Ganze ginge auch sehr in die
Richtung: Abwälzen des Betriebsrisikos auf die Arbeitnehmer.
Also das kann auch nach hinten losgehen wenn man den Grund den
ich oben genannte habe nimmt. Je nachdem kann der auch keinen
Bestand haben vor Gericht.
MfG
Matthias